Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 13. März 1885. Nr 11.
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Veränderungen in 3. Konsulat--Wesen: Exequatur. Erteilungen 62
dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuer-
stelllen Seite 59 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Reichsgebiete. ... 62
Februar 1888.. .... 60
1. Zoll- und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Es ist ertheilt worden
im Königreich Preußen:
dem Hauptsteueramte zu Uerdingen die Befugniß zur Abfertigung der auf der Eisenbahn ein- und
ausgehenden Warensendungen nach Maßgabe der §§. 63 und 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes;
dem Hauptsteueramte zu Nordhausen und dem im Bezirk desselben gelegenen Untersteueramte zu
Sangerhausen die Befugniß zur Wiederanlegung des amtlichen Beschlusses bei Beschluß-
verletzungen (§. 96 des Vereinszollgesetzes und §. 27 des Eisenbahn-Regulativs);
dem Unter- und Salzsteueramte zu Werl im Bezirke des Hauptsteueramts Dortmund die un-
beschränkte Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II;
den Untersteuerämtern zu Ortelsburg und zu Soldau im Bezirke des Hauptzollamts Neiden-
burg die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches und ausländisches Salz;
im Königreich Bayern:
dem Nebenzollamte zu Neustadt a. Haardt im Bezirke des Hauptzollamts Landau i. Pfalz die
Befugniß zur Ausstellung von Begleitscheinen I über die aus der Reisstärkefabrik von J. Neubauer
in Winzingen mit dem Anspruch auf Zollfreiheit des verwendeten Reises in das Ausland aus-
zuführende Reisstärke.
Mit dem am 1. Januar 1885 in Gemäßheit des Beschlusses des Bundesrats vom 18. Dezember 1884“)
erfolgten Zollanschluß eines bremischen Gebietstheils bei Hemelingen und Sebaldsbrück ist das Neben-
zollamt II. zu Hemelingen im Bezirke des Hauptzollamts Sebaldsbrück nach der bremischen Ortschaft
Hastedt verlegt worden.
*) Central-Bl. 1885 Seite 27.
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