Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 13. März 1885. 9½ 11.
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Veränderungen in 3. Konsulat--Wesen: Exequatur. Ertheilungen 62
dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuer-
stelllen:: Seite 59 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Reichsgebiete. ... 62
Februar 1888.. g .... 60
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
C. ist ertheilt worden
im Königreich Preußen:
dem Hauptsteueramte zu Uerdingen die Befugniß zur Abfertigung der auf der Eisenbahn ein= und
ausgehenden Waarensendungen nach Maßgabe der s§ss. 63 und 66 bis 71 des Vereinsgollgesetzes;
dem Hauptsteueramte zu Nordhausen und dem im Bezirk desselben belegenen Untersteueramte zu
Sangerhausen die Befugniß zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschluß-
verletzungen (§. 96 des Vereinszollgesetzes und §. 27 des Eisenbahn-Regulativs);
dem Unter= und Salzsteueramte zu Werl im Bezirke des Hauptsteueramts Dortmund die un-
beschränkte Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II;
den Untersteuerämtern zu Ortelsburg und zu Soldau im Bezirke des Hauptzollamts Neiden-
burg die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches und ausländisches Salz;
im Königreich Bayern:
dem Nebenzollamte zu Neustadt a. Haardt im Bezirke des Hauptzollamts Landau i. Pfalz die
Befugniß zur Ausstellung von Begleitscheinen I über die aus der Reisstärkefabrik von J. Neubauer
in Winzingen mit dem Anspruch auf Zollfreiheit des verwendeten Reises in das Ausland aus-
zuführende Reisstärke.
Mit dem am 1. Januar 1885 in Gemäßheit des Beschlusses des Bundesraths vom 18. Dezember 1884“)
erfolgten Zollanschluß eines bremischen Gebietstheils bei Hemelingen und Sebaldsbrück ist das Neben—
zollamt II. zu Hemelingen im Bezirke des Hauptzollamts Sebaldsbrück nach der bremischen Ortschaft
Hastedt verlegt worden.
*) Central-Bl. 1885 Seite 27.
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