Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 13. März 1885. Nr 11. 
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Veränderungen in 3. Konsulat--Wesen: Exequatur. Erteilungen     62 
dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuer- 
stelllen     Seite 59 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Reichsgebiete. ... 62 
Februar 1888..  .... 60 
  
1. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 
Es ist ertheilt worden 
im Königreich Preußen: 
dem Hauptsteueramte zu Uerdingen die Befugniß zur Abfertigung der auf der Eisenbahn ein- und 
ausgehenden Warensendungen nach Maßgabe der §§. 63 und 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes; 
dem Hauptsteueramte zu Nordhausen und dem im Bezirk desselben gelegenen Untersteueramte zu 
Sangerhausen die Befugniß zur Wiederanlegung des amtlichen Beschlusses bei Beschluß- 
verletzungen (§. 96 des Vereinszollgesetzes und §. 27 des Eisenbahn-Regulativs); 
dem Unter- und Salzsteueramte zu Werl im Bezirke des Hauptsteueramts Dortmund die un- 
beschränkte Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II; 
den Untersteuerämtern zu Ortelsburg und zu Soldau im Bezirke des Hauptzollamts Neiden- 
burg die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches und ausländisches Salz; 
im Königreich Bayern: 
dem Nebenzollamte zu Neustadt a. Haardt im Bezirke des Hauptzollamts Landau i. Pfalz die 
Befugniß zur Ausstellung von Begleitscheinen I über die aus der Reisstärkefabrik von J. Neubauer 
in Winzingen mit dem Anspruch auf Zollfreiheit des verwendeten Reises in das Ausland aus- 
zuführende Reisstärke. 
  
Mit dem am 1. Januar 1885 in Gemäßheit des Beschlusses des Bundesrats vom 18. Dezember 1884“) 
erfolgten Zollanschluß eines bremischen Gebietstheils bei Hemelingen und Sebaldsbrück ist das Neben- 
zollamt II. zu Hemelingen im Bezirke des Hauptzollamts Sebaldsbrück nach der bremischen Ortschaft 
Hastedt verlegt worden. 
  
*) Central-Bl. 1885 Seite 27. 
  
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