Metadata : Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

1.  Kapitel.  Begriff  und  Arten  der  Wasserwege  und  Fabhrzeuge.  357

Bei  der  Kanalisierung  wird  durch  Einbau  von  Wehren  der  Flub
in  bestimmte  Abteilungen  zerlegt,  sodaß  der  freie  Ablauf  des  Wassers
unterbrochen  wird.  Der  Fluß  wird  so  gewissermabßen  in  eine  Reibenfolge
  von  Fahrbecken  geteilt,  von  denen  jedes  für  sich  schiffbar  ist.
Die  Höhenunterschiede  zwischen  je  zwei  aneinander  stobenden  Abteilungen
müssen  durch  Schleusen,  Schiffsdurchlässe  und  andere  künstliche  Veranstaltungen
  überwunden  werden.

Die  kanalisierten  Flüsse  leiten  über  zu  den  eigentlichen  Kanälen,
der  letzten  Art  der  Binnenwasserstraben.  Kanäle  sind  künstlich  in
die  Erde  gegrabene  Wasserläufe.  Der  wesentliche  Unterschied  gegenüber
  den  kanalisierten  und  regulierten  Flüssen  liegt  darin,  daß  der
Kanal  sich  nicht  in  einem  natürlichen,  wenn  auch  verbesserten  FluBßbett
  bewegt,  sondern  daß  sein  Bett  lediglich  durch  Menschenhand
hergestellt  ist,  in  das  dann  auf  irgend  eine  Weise  das  nötige  Wasser
hineingeschafft  oder  geleitet  wird.  Nach  dem  Zwecke  der  Kanäle  kann
man  Bewässerungs-,  Entwässerungs-,  Flöß-,  Trift-  und  Schiffahrtskanäle
unterscheiden.  Die  Flößhkanäle  dienen  zum  linableiten  von  Flößen,  die
Triftkanäle  zum  Hinabtreibenlassen  von  Baumstämmen  und  dgl.  Beide
haben  also  gewisse  Verkehrsleistungen  zu  vollbringen,  aber  so  geringen
Umfanges,  daß  sie  hier  außer  Acht  bleiben  können.  Der  Schiffbarkeit
entbehren  sie  durchaus.  Demnach  sind  hier  nur  die  Schiffahrtskanäle
zu  berücksichtigen,  also  die  künstlich  hergestellten  Schiffahrtsstraben
ohne  natürliches  Bett.  Ubrigens  kommt  es  oft  vor,  dabß  mit  der
Schaffung  der  Schiffahrtsstraße  auch  Be-  oder  Entwässerungszwecke
verfolgt  werden.

Die  Schiffahrtskanäle  können  entweder  mehrere  Fluhgebiete  unter
Uberwindung  der  sie  trennenden  Wasserscheide  miteinander  verbinden
und  heißen  dann  Kanäle  mit  Scheitelstrecken,  oder  neben  einem  Flubßlaufe
  herlaufen  und  werden  alsdann  Seitenkanäle  („Lateralkanäle")
genannt.  Die  Seitenkanäle  werden  namentlich  da  angewandt,  wo  eine
Flubßstrecke  aus  irgend  welchen  Gründen  nicht  reguliert  oder  Kkanalisiert
werden  kann,  aber  doch  ein  Bedürfnis  besteht,  eine  der  Flubrichtung
entsprechende  Schiffahrtsstrabe  zu  besitzen.  Dazu  treten  die  Stichkanäle,
  die  lediglich  dazu  dienen,  einen  Ort,  der  seitlich  von  einer
natürlichen  oder  künstlichen  Wasserstraße  abliegt,  mit  dieser  zu  verbinden.


Mit  dem  Namen  Kanal  bezeichnet  man  auch  die  künstlichen  Eingrabungen
  in  Landengen,  welche  zwei  Meere  trennen  (Suezkanal,  Kanal
von  Korinth,  Panama-  und  Nikaraguakanal  usw.).

Dient  der  Kanal  dazu,  der  Seeschiffahrt  ein  tieferes  Eindringen
in  das  Binnenland  zu  ermöglichen,  so  spricht  man  von  Seckanälen.  Die
Seekanäle  sind  nichts  anderes  als  künstliche  Verlängerungen  der  Meeresstraßen.
  Wird  diese  Verlängerung  durch  Vertiefung  des  unteren  Strom-