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gleichsversuch der zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigte Beamte zuständig. Derselbe kann mit der
Vornahme solcher Versuche andere Personen allgemein oder im einzelnen Falle beaustragen.
2. Erscheint der Beschuldigte in dem zur Sühneverhandlung bestimmten Termine nicht, so wird an-
genommen, daß er sich auf die Sühneverhandlung nicht einlassen wolle. — Eine Bescheinigung über die Er-
folglosigkeit der Sühneverhandlung kann nur ertheilt werden, wenn der Antragsteller im Termine erschienen
ist. — Kommt im Termine ein Vergleich zu Stande, so ist derselbe zu Protokoll festzustellen.
Berlin, den 1. November 1886. Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Graf von Bismarck.
2. Marine und Schiffahrt.
Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe des Werkes „Handbuch für die deutsche Handels-
Marine auf das Jahr 1886"“ ist im Verlage der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin soeben erschienen.
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung sowie den Wiederverkäufern
zum Preise von 6,00 ¾ für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im Buchhandel ist das-
selbe zum Preise von 8,00 ¾ für das Exemplar zu beziehen.
Berlin, den 29. Oktober 1886. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.
Der III. Nachtrag zu der den Anhang zum internationalen Signalbuche bildenden „Amtlichen Liste der Schiffe
der deutschen Kriegs= und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungs-Signalen vom Jahre 1886“ ist erschienen.
Berlin, den 30. Oktober 1886. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.
Das fünfte Heft des sechsten Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des
Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen & Co. in
Hamburg soeben erschienen. Das Heft ist im Wege des Buchhandels zum Preise von 2,b00 XK für das
Exemplar zu beziehen.
Berlin, den 31. Oktober 1886. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.