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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 19. November 1886. GA4AT.
2. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs
Inhalt: 1. Marine und Schifffahrt: Zulassung der aus dem ons 1l. April bis Ende Oktober 1886 390
Dienste der Kaiserlichen Marine geschiedenen Maschinisten 3. Konsulat-Wesen: Einziehung eines Konsulats 391
und Maschinen.Ingenieure als Maschinisten auf Seedamxf- 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
schiffen der Handelsflotte. 389 Reichsgebeee 391
1. Marine und Schiffahrt.
Bekanntmachung,
betreffend
die Zulassung der aus dem Dienste der Kaiserlichen Marine geschiedenen Maschinisten und
Maschinen-Ingenieure als Maschinisten auf Seedampfschiffen der Handelsflotte. Vom
15. November 1886.
Auf Grund des §. 31 der Gewerbeordnung hat der Bundesrath beschlossen,
den im §. 6 der Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen
der deutschen Handelsflotte, vom 30. Juni 1879 (Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 427),
aufgeführten ehemaligen Maschinisten und Maschinen-Ingenieuren solche Personen gleichzustellen,
welche in der ihnen bei der Entlassung aus dem aktiven Dienste oder nach beendeter Uebung ertheilten
Charge später eine Uebung bei der Kaiserlichen Marine durchgemacht haben und ihre Befähigung
durch Zeugnisse der zuständigen Kaiserlichen Marinebehörden nachweisen.
Berlin, den 15. November 1886.
· Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
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