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Central-Glatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanfialten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 12. März 1886. lI1.
Inhalt: 1. Algemeine Verwaltungs-Sachen: Doppelte 3. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende
Anrechnung der Dienstzeit der in deutschen Schutzgebieten Februar 18883. 65656
von Afrika angestellten Konsularbeamten . . Seite 55
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Befugniß einer Zollstelle; — 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Bestellung eines Reichsbevollmächtigte 55 Reichsgebiete ........ 58
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 51 des Reichsbeamten-Gesetzes vom 31. März 1873 hat der Bundesrath in seiner Sitzung
vom 21. Januar d. J. beschlossen, daß den besoldeten, mit konsularischen Befugnissen angestellten Kaiserlichen
Beamten, welche in außereuropäischen Ländern eine längere als einjährige Verwendung gefunden haben, die
daselbst zugebrachte Dienstzeit bei Verwendung in den unter deutschem Schutz stehenden Gebieten von Togo,
Kamerun und Südwestafrika sowie in Zanzibar bei der Pensionirung doppelt in Anrechnung gebracht werde.
Berlin, den 8. März 1886. Der Reichskanzler.
v. Bismarck.
2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 25. Februar d. J. beschlossen, dem Nebenzollamt l. zu Wil-
helmshaven die Befugniß zu ertheilen, von dem bei demselben mit dem Anspruche auf Steuervergütung
angemeldeten Zucker Proben zu entnehmen, einer hierzu befugten Amtsstelle zur Polarisation zu übersenden
und auf Grund des von letzterer festzustellenden Befundes die weitere Abfertigung des Zuckers zur Ausfuhr
zu bewirken.
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Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des
Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen der Großherzoglich hessische Geheime Ober-Finanz-Rath Müller zu
Darmstadt an Stelle des verstorbenen Großherzoglich hessischen Geheimen Ober-Steuer-Raths Giller der König-
lich preußischen Provinzial-Steuer-Direktion zu Hannover, der Großherzoglich oldenburgischen Zoll-Direktion zu
Oldenburg, der Herzoglich braunschweig-lüneburgischen Zoll= und Steuer-Direktion zu Braunschweig und be-
züglich des Spielkartenstempels der Steuer-Direktion zu Bremen, mit dem Wohnsitz in Hannover, vom
1. März d. J. ab beigeordnet worden.
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