Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

Mitglieder, die Krankheits= und Sterbefälle 2c. für das Jahr 
(Bei Kassen, welche nicht das ganze Jahr in Thätigkeit waren, für den Zeitraum vom 
189 
Formular I. 
  
Uebersicht 
über die 
bis ) 
  
1. Zahl der Mitgliedera) 
— — — — — — — — — — — 
· 999 
. Oktober 
am 
Januar (Jahresanfang) 
August 
September 
November 
Dezember 
.Januar (Anfang des fol- 
genden Jahres) 
  
männliche. 
  
  
weibliche. 
  
2. Erkrankungsfälleb) imLaufedes Jahresder 
männlichen Mitglieder 
weiblichen O 
3. Krankheitstageb) im Laufe des Jahres der 
männlichen Mitglieder 
weiblichen O7 
4. Sterbefälle.c) Im Laufedes Jahres gestorbene 
männliche Mitglieder 
weibliche - 
a) Es ist die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Ausweis des Mitgliederverzeichnisses zu den angegebenen 
Zeitpunkten vorhanden war. 
Als erste Zahl „1. Januar (Jahresanfang)“ ist die letzte Zahl „l. Januar (Anfang des folgenden Jahres)“ der 
vorjährigen Uebersicht einzutragen. 
Bei der Gemeindekrankenversicherung genügt die Angabe der Mitgliederzahl am 1. Januar, 1. April, 1. Juli, 
1. Oktober und 1. Januar (Anfang des folgenden Jahres). 
b) Als Erkrankungsfälle und Krankheitstage sind nur diejenigen zu zählen, für welche Krankengeld oder Verpflegungs- 
kosten an Krankenhäuser oder Ersatzleistungen an Dritte fur gewährte Krankenunterstützungen gezahlt worden (Ziffer 
3, 6, 7 unter „b. Ausgaben“ des Formulars 11). — Als Erkrankungsfälle sind nur die im Laufe des Jahres einge- 
tretenen zu zählen, ältere, noch andauernde Erkrankungen kommen dabei nicht in Rechnung; als Krankheitstage da- 
gegen sind zu zählen alle in das Jahr fallende, auch die aus vorjährigen Erkrankungsfällen herrührenden. 
ein Mitglied mehrmals erkrankt, wird jeder Erkrankungsfall besonders gezählt. 
bett zählt nicht als Krankheit. 
e) Für die Gemeindekrankenversicherung fallen diese Angaben fort. 
6 Wenn 
Ein regelmäßig verlaufendes Wochen- 
35“
	        
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