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Revisionsbefund.
Das Netto=
gewicht des
Branntweins
beträgt
nach Abzug
des
Taragewichts
vom
Bruttogewicht
des
Bassinwagens
kg 1/100
Wegen Unbrauchbarkeit der Centesimalwaage ist der
Branntwein in Gebinden abgefertigt:
Marke
und
Zahl
der
Gebinde.
Brutto=
gewicht der
einzelnen
Gebinde, in=
soweit diese
mit nicht ab=
genommenen
Rollbändern
versehen sind.
kg 1/100
Für
die Roll=
bänder
kommt in
Abzug.
kg 1/100
ohne Rollbänder
Bruttogewicht
der Gebinde
(eventuell nach
Abnahme der
Rollbänder
oder nach
Abzug des in
Spalte 13
angegebenen
Gewichts
derselben).
kg 1/100
Ein=
gebrannte
Tara jedes
Gebindes.
kg 1/100,
Netto=
gewicht
nach
Ab=
rechnung
der ein=
gebrannten
Tara.
kg 1/100
nach
Tralles.
Des Branntweins
Tempe=
bare ratur=
Alko= grade
hol= nach
stärke Réau=
in mur,
Pro= über
zenten oder
unter
Null.
schein= wahre
Alko=
hol=
stärke
in
Pro=
zenten
nach
Tralles.
Menge in
Liter.
Bemerkungen,
namentlich über
Probebelastung
der Waage,
Verschluß=
anlage, Ab=
nahme der Roll=
bänder, An=
wendung des
Längen= und
Höhenmessers,
Nichtberück=
sichtigung der
aichamtlichen
Tara, Mehr=
befund gegen
die deklarirten
Mengen.
10. | 11.
12.
13.
14.
15.
16.
21.
8 137 —
Der in der Anmeldung bezeichnete Eisenbahn–Bassinwagen ist nach
angelegtem Verschluss dem Steueraufseher N. zur Begleitung und Gestellung
bei der Steuer–Expedition am Bahnhof zu N. übergeben worden.
N., den ............... ten ............ 1887.
Ober–Steuerkontrolör.
Die Revisionsbeamten.
N. N.
Steueraufseher.
17. 18. 19. 20.
95 | + 12 | 95 |
9 991
Bei der Pro–
bebelastung der
Brücke der Cen–
tesimalwaage
mit 500 kg hat
die letztere rich–
tig funktionirt.
Angelegter
amtlicher
Verschluss
des Bassin–
wagens.
a) an der Füll–
öffnung . . 2
b) an den
Entlee–
rungs–
öffnungen
je ein, zu–
sammen . 2
c) an dem In–
ventarien–
behälter . 2
zusammen 6
Bleie.
Verschluss gut.