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Anlage 6
Hauptamt:
Hebestelle:
Kontobuch
über
Branntweinerzeugung in der Brennerei des zzu.
für daoas. Quartal des Etatsjahres 18.—
Dieses Register enthält.. –. Blätter, welche
mit einer mit dem Dienstsiegel hier angesiegelten Schnur
durchzogen sind. Geführt vom
In den Spalten 8—15 bleiben die Zuschläge zur Verbrauchsabgabe (§. 42 des Gesetzes) außer Betracht; diese Spalten
lelen, nur Peichtich machen, welche Branntweinmengen der Brennereibesitzer zum niedrigeren resp. höheren Verbrauchsabgabensatze
ergestellt hat.
In Spalte 16 ist die jedesmalige Quersumme der Spalten 8, 10, 12 und 14 einzutragen; die Summe der Spalte 16
darf nie die in Spalte 7 anzugelende Jahresmenge Branntwein, welche der Brennereibesitzer zum Abgabensatze von 50 Pf. pro
Liter reinen Alkohols herstellen darf, überschreiten. Ist die erwähnte Jahresmenge erreicht, so können weitere Abfertigungen nur
noch zum Steuersatze von 70 Pf. erfolgen.
Am Schlusse der ersten 3 Quartale ist die Summe der Spalte 16 von der in Spalte 7 angeführten Jahresmenge
Branntwein zum niederen Thgabensatze abzuziehen und der verbleibende Rest in Spalte 7 des Kontobuches für das nächste
Quartal vorzutragen; der Bezirksoberkontrolör hat diese Uebertragung zu prüfen und deren Richtigkeit sowohl in dem Konto-
buche des abgelaufenen Quartales als auch in dem des nächsten Quartales zu bescheinigen.
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