Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Anlage 6 
  
Hauptamt: 
Hebestelle: 
Kontobuch 
über 
Branntweinerzeugung in der Brennerei des zzu. 
für daoas. Quartal des Etatsjahres 18.— 
Dieses Register enthält.. –. Blätter, welche 
mit einer mit dem Dienstsiegel hier angesiegelten Schnur 
durchzogen sind. Geführt vom 
In den Spalten 8—15 bleiben die Zuschläge zur Verbrauchsabgabe (§. 42 des Gesetzes) außer Betracht; diese Spalten 
lelen, nur Peichtich machen, welche Branntweinmengen der Brennereibesitzer zum niedrigeren resp. höheren Verbrauchsabgabensatze 
ergestellt hat. 
In Spalte 16 ist die jedesmalige Quersumme der Spalten 8, 10, 12 und 14 einzutragen; die Summe der Spalte 16 
darf nie die in Spalte 7 anzugelende Jahresmenge Branntwein, welche der Brennereibesitzer zum Abgabensatze von 50 Pf. pro 
Liter reinen Alkohols herstellen darf, überschreiten. Ist die erwähnte Jahresmenge erreicht, so können weitere Abfertigungen nur 
noch zum Steuersatze von 70 Pf. erfolgen. 
Am Schlusse der ersten 3 Quartale ist die Summe der Spalte 16 von der in Spalte 7 angeführten Jahresmenge 
Branntwein zum niederen Thgabensatze abzuziehen und der verbleibende Rest in Spalte 7 des Kontobuches für das nächste 
Quartal vorzutragen; der Bezirksoberkontrolör hat diese Uebertragung zu prüfen und deren Richtigkeit sowohl in dem Konto- 
buche des abgelaufenen Quartales als auch in dem des nächsten Quartales zu bescheinigen. 
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