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Anlage R 2.
Die Beschaffenheit der Bestandtheile des allgemeinen
Denaturirungsmittels.
1. Der Holzgeist.
Der Holzgeist soll farblos oder schwach gelblich gefärbt sein. Sein spezifisches Gewicht bei der
Temperatur von 15 Graden des hunderttheiligen Thermometers, bezogen auf Wasser gleicher Wärme,
darf 0,840 nicht übersteigen. Bei der Destillation von 100 Raumtheilen des Holzgeistes sollen bis zu
einer Temperatur von 75 Graden des hunderttheiligen Thermometers mindestens 90 Raumtheile über-
gegangen sein. Der Holzgeist soll mit Wasser ohne wesentliche Trübung in jedem Verhältniß mischbar
sein. Der Gehalt des Holzgeistes an Aceton soll 30 Prozent übersteigen. Der Holzgeist soll wenigstens 3,
aber nicht mehr als 4 Prozent an Brom entfärbenden Bestandtheilen enthalten, und auch nach Ver-
dünnung des Holzgeistes mit einer gleich großen Menge Wasser und längerem Stehenlassen über Holz-
kohle soll der Gehalt an jenen Bestandtheilen noch 2 Prozent übersteigen.
2. Die Pyridinbasen.
Das Pyridinbasen-Gemisch soll farblos oder schwach gelblich gefärbt sein. Sein Wassergehalt soll
10 Prozent nicht übersteigen. Bei der Destillation von 100 Raumtheilen des Gemisches sollen bis zu einer
Temperatur von 140 Graden des hunderttheiligen Thermometers mindestens 90 Raumtheile übergegangen
sein. Das Gemisch soll auf Platinblech ohne Rückstand verdampfen; es soll mit Wasser ohne wesentliche
Trübung in jedem Verhältniß mischbar sein.