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Anlage J 1.
Bundesstaat: Direktivbezirk:
gerechtigungsschein
Nr
——..... — *
der — — /
zu vom te. B sind — — Literprozente
reinen Alkohols zu dem Verbrauchsabgabensatze von 0#%A und —7 Zuschlag für das Liter reinen Alkohols
zur Abfertigung gelangt und gleichzeitig auf die Jahresmenge Branntwein, welche der Brennereibesizrer.
H zu dem niedrigeren Abgabensatze herstellen darf, in Anrechnung gebracht worden.
Gemäß der Anschreibung im Kontobuch des genannten Brennereibesitzers für das Ouartal 18. bei
Nr.. ist der Inhaber dieses Berechtigungsscheins befugt, innerhalb eines Jahres, vom Tage der Aus-
eine gleich große Menge, also eine Menge
fertigung des Berechtigungsscheins an gerechnet, 1 gleich groß e al 8 von
von obiger Menge eine Theilmenge
— —,in Worten: — — — — .
Literprozenten reinen Alkohols, welche neben den etwa zu erhebenden Zuschlägen mit einer Verbrauchsabgabe
von 0,70 ¾ für das Liter reinen Alkohols belastet sind, unbeschadet der fraglichen Zuschläge, zu dem Abgaben—
satze von O,f50 für das Liter reinen Alkohols in den freien Verkehr zu bringen.
den ten #18
Das Haupt . amt.
(Stempel.)
Anerkenntniß des Inhabers des HBerechtigungsscheins.
Die Literprozentmengen reinen Alkohols, auf welche der vorliegende, von mir abgegebene Berechtigungs-
schein lautet, sind bei der steuerlichen Abfertigung desan een n. 18 von
mir angemeldeten Branntweins zum niedrigeren Verbrauchsabgabensatze in Anrechnung gebracht worden.
(N.) , den . ten 18
(Unterschrift.)