Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Bezeichnung 
der 
Nachweisungen. 
Nähere Bezeichnung 
der 
Waaren. 
Bezeichnung 
der Anmeldestellen, bei welchen die den 
Anschreibungen zu Grunde zu legenden 
Anmeldungen zu erfolgen haben. 
  
III. 
Waareneingang auf 
Niederlagen und fort- 
laufende Konten. 
Sämmtliche unmittelbar oder mit 
zollamtlichen Begleitpapieren (ein- 
schließlich der Mustereingangspässe 
über ausländische Waaren) vom 
Zollauslande eingegangenen und zur 
Niederlage oder auf fortlaufende 
Konten angemeldeten Waaren, mit 
Ausschluß der aus anderen Nieder- 
lagen, fortlaufenden Konten oder 
Freibezirken kommenden. 
Die Anmeldeämter, welche die be- 
treffenden Niederlageregister und fort- 
laufenden Konten führen. 
  
  
IV. 
Ausfuhr aus dem freien 
Verkehr (mit Ausschluß 
der unmittelbaren Durch- 
fuhr, VIb). 
a) Alle im freien Verkehr aus— 
gehenden Güter, mit Ausnahme der 
unmittelbar durchgeführten (VIb). 
Die Ausgangs-Anmeldestellen. 
  
b) Beim Ausgang aus dem Zoll— 
gebiet die Waaren, für welche eine 
Zoll- oder Steuervergütung gewährt 
wird, sowie diejenigen Waaren, deren 
Ausfuhr, wie z. B. die Ausfuhr von 
inländischem Salz, amtlich kontrolirt 
wird, oder welche in Niederlagen auf— 
genommen waren und von dort aus- 
geführt werden. 
  
T)Waaren des freien Verkehrs, 
welche den unter Begleitscheinkontrole 
ausgehenden unverzollten Konten- 
oder Niederlagegütern beigepackt, oder 
welche mit Waaren, auf denen ein 
Zollanspruch haftet, zusammen ver- 
laden und mit diesen unter Zollkon- 
trole befindlichen Waaren ausgeführt 
werden. 
Die Grenzausgangsämter, welche 
in den betreffenden zoll= oder steuer- 
amtlichen Begleitpapieren die Ausfuhr 
bescheinigen. 
  
Die Anmeldeämter, welche die be- 
treffenden Zollbegleitpapiere (Zollbe- 
gleitscheine 1 2c.) auf Grund der er- 
theilten Ausgangsbescheinigungen er- 
ledigen. 
  
  
d) Die im Veredelungsverkehr bei 
der Vermischung oder Verarbeitung 
ausländischer mit inländischer Waare 
aus dem inländischen Material ge- 
wonnenen Mengen der ausgeführten 
Waaren. · 
  
Die Anmeldeämter, welche die Ver— 
edelungsregister führen.
	        
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