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Bezeichnung
der
Nachweisungen.
Nähere Bezeichnung
der
Waaren.
Bezeichnung
der Anmeldestellen, bei welchen die den
Anschreibungen zu Grunde zu legenden
Anmeldungen zu erfolgen haben.
III.
Waareneingang auf
Niederlagen und fort-
laufende Konten.
Sämmtliche unmittelbar oder mit
zollamtlichen Begleitpapieren (ein-
schließlich der Mustereingangspässe
über ausländische Waaren) vom
Zollauslande eingegangenen und zur
Niederlage oder auf fortlaufende
Konten angemeldeten Waaren, mit
Ausschluß der aus anderen Nieder-
lagen, fortlaufenden Konten oder
Freibezirken kommenden.
Die Anmeldeämter, welche die be-
treffenden Niederlageregister und fort-
laufenden Konten führen.
IV.
Ausfuhr aus dem freien
Verkehr (mit Ausschluß
der unmittelbaren Durch-
fuhr, VIb).
a) Alle im freien Verkehr aus—
gehenden Güter, mit Ausnahme der
unmittelbar durchgeführten (VIb).
Die Ausgangs-Anmeldestellen.
b) Beim Ausgang aus dem Zoll—
gebiet die Waaren, für welche eine
Zoll- oder Steuervergütung gewährt
wird, sowie diejenigen Waaren, deren
Ausfuhr, wie z. B. die Ausfuhr von
inländischem Salz, amtlich kontrolirt
wird, oder welche in Niederlagen auf—
genommen waren und von dort aus-
geführt werden.
T)Waaren des freien Verkehrs,
welche den unter Begleitscheinkontrole
ausgehenden unverzollten Konten-
oder Niederlagegütern beigepackt, oder
welche mit Waaren, auf denen ein
Zollanspruch haftet, zusammen ver-
laden und mit diesen unter Zollkon-
trole befindlichen Waaren ausgeführt
werden.
Die Grenzausgangsämter, welche
in den betreffenden zoll= oder steuer-
amtlichen Begleitpapieren die Ausfuhr
bescheinigen.
Die Anmeldeämter, welche die be-
treffenden Zollbegleitpapiere (Zollbe-
gleitscheine 1 2c.) auf Grund der er-
theilten Ausgangsbescheinigungen er-
ledigen.
d) Die im Veredelungsverkehr bei
der Vermischung oder Verarbeitung
ausländischer mit inländischer Waare
aus dem inländischen Material ge-
wonnenen Mengen der ausgeführten
Waaren. ·
Die Anmeldeämter, welche die Ver—
edelungsregister führen.