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Zahnrad und Trieb in direkter Verbindung mit dem Alkoholrad, die erste Zählscheibe wird von der
zweiten durch Räderübertragung bewegt; diese beiden Scheiben haben daher eine allmälig fort—
schreitende, eine schleichende, während die letzten vier Zählscheiben wiederum eine springende
Bewegung haben. Ein Zeiger ist nur an dem Ausschnitt über der ersten Zählscheibe vorhanden.
Bei den vier letzten Zählscheiben bleibt, wie bei den entsprechenden Scheiben des Branntweinzähl-
werks, bis zum Eintritt des Wechsels die maßgebende Ziffer in der Mitte der Ausschnitte. Bei der
zweiten Zählscheibe dagegen steht die maßgebende Ziffer nur dann in der Mitte des Ausschnittes,
wenn unter dem Zeiger der ersten Zählscheibe der Theilstrich O sichtbar ist. Die schleichende Be-
wegung der zweiten Scheibe hat zur Folge, daß die maßgebende Ziffer auf letzterer allmälig nach
rechts rückt, wenn die Angabe der ersten Scheibe wächst. Ist diese bis zu 7,0 Liter fortgeschritten,
d. h. steht der Zeiger über dem Theilstrich 7, so befindet sich die maßgebende Ziffer der zweiten
Scheibe schon in der rechten Ecke des Ausschnittes, während die nächst höhere Ziffer von links her
sich bereits der Mitte genähert hat. Uebersteigen die Angaben der ersten Scheibe 7,0 Liter, so wird
die maßgebende Ziffer auf der zweiten Scheibe schon zum Theil, bei Angaben über 9,0 Liter sogar
ganz wenchwunden sein, während die nächst höhere Ziffer die Mitte des Ausschnittes nahezu.
erreicht hat. . .
Dies giebt für die Ablesung der beiden ersten Zählscheiben folgende Regeln. Steht der
Theilstrich O der ersten Scheibe unter dem Zeiger oder ist er links von demselben sichtbar, so ist
an der zweiten Scheibe die in der Mitte des Ausschnittes erscheinende Ziffer abzulesen. Steht da-
gegen der Theilstrich 9 oder einer der Striche zwischen 9 und 0 unter dem Zeiger, so ist nicht die
in der Mitte des Ausschnittes auf der zweiten Scheibe sichtbare Ziffer, sondern die nächst kleinere
als Ablesung anzunehmen. In allen anderen Stellungen der ersten Zählscheibe gilt an der zweiten
Fig. A.
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Fig. B.
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10 LITIER.
Scheibe die rechts von der Mitte im Ausschnitt sichtbare Ziffer. Dem ersterwähnten Fall entspricht
die in Fig. 5 dargestellte Stellung des Zählwerks, die Ablesung desselben ist hier 248 530,5 Liter;
für die zwei anderen Fälle sollen die Stellungen in den vorstehenden Skizzen A und B als Beispiele
dienen. Die Stellung in Fig. A geht der in Fig. 5 unmittelbar voraus; obwohl auf der zweiten
Zählscheibe nur die Ziffer 3 sichtbar ist, muß (nicht 39,3, sondern) 29,3 Liter abgelesen werden.
Fig. B zeigt eine spätere Stellung an als Fig. 5; die Ablesung ist hier 37,8 Liter.
Für den Fall eines Wechsels bei den letzten vier Zählscheiben gelten auch hier die für die
Ablesung des Branntweinzählwerks vorher gegebenen Anweisungen, wobei zu bemerken ist, daß die
dritte und fünfte Scheibe, ebenso wie die erste, von rechts nach links, die vierte und sechste, ebenso
wie die zweite, von links nach rechts sich drehen. ·
Um die Ablesung des Alkoholzählwerks den mit dem Meßapparat minder vertrauten Be—
theiligten zu erleichtern, kann es gestattet werden, bei den Eintragungen in das Zählwerks-Register
(Aulage F) die Stellung der ersten Zählscheibe unberücksichtigt zu lassen. In solchem Falle wird an
der zweiten Scheibe diejenige Ziffer abgelesen, welche der Mitte des Ausschnittes zunächst erscheint,
und eine 0 angehängt; erscheinen zwei Ziffern der Mitte gleich nahe, so wird die kleinere von beiden
abgelesen und eine 5 angehängt. Eine solche Näherungsablesung für die Stellung der Fig. 5 er-
giebt 248 530, für Fig. A ebenso 30, für Fig. B 40 Liter.