Volltext : Spittler’s sämmtliche Werke. Fünfter Band. (5)

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meisten  sonst  doch  wohlgeordneten  Staaten  selbst  gegenwärtig
noch  nicht  siatt  hat,  weil  man  nie  von  Grund  aus  neu
ordnen  konnte,  ohne  alte,  besiehende  Rechte  zu  kränken.
Hier  aber  gab's  kein  altes  Recht  mehr,  das  man  zu  schonen
  hatte;  hier  also  konnte  alles  planmäßig  neu  werden.
Nur  eine  Generalkasse,  wohin  alles  einfloß,  und  woher
alles  Geld  kam.  So  allein  denn  war  jeder  Unordnung
sogleich  gesteuert.

Wer  aber  auch  hieraus  noch  nicht  ahnte,  wie  viel  bald
der  Adel  bei  einer  solchen  Kammer-Einrichtung  verlieren
müsse,  und  nie  noch  von  dem  Cameralgeist  gehört  hatte,
der  wie  jeder  Collegiengeist  entsteht,  auch  fort  und  fort
wirkr,  ob  ihn  gleich  weder  landesherrliche  Befehle  noch  landesherrliche
  Belohnungen  nähren,  der  mußte  doch  norhwendig
  klar  sehen,  sobald  er  in  der  Provisional-Ordonnanz  las,
was  dem  neuen  Kammercollegium  als  Hauptarbeit  könftighin
  angewiesen  war.

Die  bisherigen  Domanialpachtungen  sollten  abgeschafft
und  gute  Selbstadministration  eingeführt  werden.  Jeder,
der  bisher  Grundsiücke  oder  Revenüen  von  Grundsiücken  und
Janzen  Aemtern  als  Unterpfand  seiner  vorgeschossenen  Gelder
oder  gemachten  Anlehnungen  besessen  und  genutzt  habe,  dem
sollte  die  Hypothek  abgenommen,  ein  bloßer  Kapitalbrief
gegeben,  und  neben  jährlichen  sechs  Procent  Zinsen  ein  Theil
seines  Kapitals  heimbezahlt  werden.  Die  Jahlung  mdchte
immerhin  vom  Ertrage  der  Güter  geschchen,  die  er  bisher
hypothekarisch  genossen  habe,  so  wie  auch  der,  der  bisber
Assignationen  auf  den  norwegischen  Zoll  gehabt  hatte,  sein
Geld  vom  norwegischen  Zoll  empfangen  sollte,  aber  es  blieb
doch  genau  dabei  —  das  Geld  mußte  erst  zur  Generalkasse,
Niemand  durfte  mehr  seine  Procente  selbst  heben.