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meisten sonst doch wohlgeordneten Staaten selbst gegenwärtig
noch nicht siatt hat, weil man nie von Grund aus neu
ordnen konnte, ohne alte, besiehende Rechte zu kränken.
Hier aber gab's kein altes Recht mehr, das man zu schonen
hatte; hier also konnte alles planmäßig neu werden.
Nur eine Generalkasse, wohin alles einfloß, und woher
alles Geld kam. So allein denn war jeder Unordnung
sogleich gesteuert.
Wer aber auch hieraus noch nicht ahnte, wie viel bald
der Adel bei einer solchen Kammer-Einrichtung verlieren
müsse, und nie noch von dem Cameralgeist gehört hatte,
der wie jeder Collegiengeist entsteht, auch fort und fort
wirkr, ob ihn gleich weder landesherrliche Befehle noch landesherrliche
Belohnungen nähren, der mußte doch norhwendig
klar sehen, sobald er in der Provisional-Ordonnanz las,
was dem neuen Kammercollegium als Hauptarbeit könftighin
angewiesen war.
Die bisherigen Domanialpachtungen sollten abgeschafft
und gute Selbstadministration eingeführt werden. Jeder,
der bisher Grundsiücke oder Revenüen von Grundsiücken und
Janzen Aemtern als Unterpfand seiner vorgeschossenen Gelder
oder gemachten Anlehnungen besessen und genutzt habe, dem
sollte die Hypothek abgenommen, ein bloßer Kapitalbrief
gegeben, und neben jährlichen sechs Procent Zinsen ein Theil
seines Kapitals heimbezahlt werden. Die Jahlung mdchte
immerhin vom Ertrage der Güter geschchen, die er bisher
hypothekarisch genossen habe, so wie auch der, der bisber
Assignationen auf den norwegischen Zoll gehabt hatte, sein
Geld vom norwegischen Zoll empfangen sollte, aber es blieb
doch genau dabei — das Geld mußte erst zur Generalkasse,
Niemand durfte mehr seine Procente selbst heben.