Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

ss-Hieran

  haben  beizutragen:

#ddas  Grund-Eigenthum  und  die  Gefäll,  nͤmlich
a)  das  Grund-Eigenthum.  .  ..  1,598,788  fl.
b)  die  Gefaͤle..  101.212  fl.

—
E—
1##  bie  Gebdude  s  e  2  ·  ·  ·  s  I  400,000  fl.
rM  die  Gewere  88000000  fl.

 

Q„  2,  100,  Ooo  fl.

Mit  Berücksichtigung  der  in  Beziehung  auf  das  Landes-Cataster  vorgekommenen
Veränderungen,  worüber  den  Oberämtern  die  erforderlichen  Nachweisungen  besonders
  zugegangen  sind,  berechnet  sich  dermalen

a)das  Grund-Cataster  nach  dem  angenommenen

Reinertrag  aaunff..  LIHI5,  805,  10  fl.  2  kr.

und

das  Gefäll-Cataster  aif  10000,53822  fl.  55  kr.

Demnach  die  Staatssteuer  je  auf  100  fl.

Reinertrag  zu.  10  fl.  6  kr.  533  hl.
5b)  Das  Gebände-Cataster  nach  den  Copital,

werthen  a  130060,  6000005  fl.

und
die  Staatssteuer  je  auf  100  fl.  Capitalwerth
  n.  16  kr.  234  ohl.
o)  Die  Cataster-Ansite  „  die  Geworbe-Steuer
  betragen  .  571,117  fl.  49  kr.

Zur  Umlage  der  Summe  von  n  50vo  fl.
kommen  daher  auf  100  a4  Kataster.
Ansaßß..  .  .  ..  80  fl.  50  kr.  1  hl.
Nachdem  hienach  die  Jahressteuer  von  1839.  unter  die  Oberamtsbezirke  auf  die
aus  der  Beilage  ersichtliche  Weise  vertheilt  worden  ist,  so  werden  nun  die  K.  Oberamter
  angewiesen,  unverweilt  die  Vertheilung  der  Steuern  auf  die  einzelnen  Or#