ss-Hieran
haben beizutragen:
#ddas Grund-Eigenthum und die Gefäll, nͤmlich
a) das Grund-Eigenthum. . .. 1,598,788 fl.
b) die Gefaͤle.. 101.212 fl.
—
E—
1## bie Gebdude s e 2 · · · s I 400,000 fl.
rM die Gewere 88000000 fl.
Q„ 2, 100, Ooo fl.
Mit Berücksichtigung der in Beziehung auf das Landes-Cataster vorgekommenen
Veränderungen, worüber den Oberämtern die erforderlichen Nachweisungen besonders
zugegangen sind, berechnet sich dermalen
a)das Grund-Cataster nach dem angenommenen
Reinertrag aaunff.. LIHI5, 805, 10 fl. 2 kr.
und
das Gefäll-Cataster aif 10000,53822 fl. 55 kr.
Demnach die Staatssteuer je auf 100 fl.
Reinertrag zu. 10 fl. 6 kr. 533 hl.
5b) Das Gebände-Cataster nach den Copital,
werthen a 130060, 6000005 fl.
und
die Staatssteuer je auf 100 fl. Capitalwerth
n. 16 kr. 234 ohl.
o) Die Cataster-Ansite „ die Geworbe-Steuer
betragen . 571,117 fl. 49 kr.
Zur Umlage der Summe von n 50vo fl.
kommen daher auf 100 a4 Kataster.
Ansaßß.. . . .. 80 fl. 50 kr. 1 hl.
Nachdem hienach die Jahressteuer von 1839. unter die Oberamtsbezirke auf die
aus der Beilage ersichtliche Weise vertheilt worden ist, so werden nun die K. Oberamter
angewiesen, unverweilt die Vertheilung der Steuern auf die einzelnen Or#