Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Central.Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

                

Berlin,  Freitag,  den  13.  April  1888.

l15.

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Bekanntmachung,
betreffend  die  Untersuchung  von  Farben,  Gespinnsten  und

Geweben  auf  Arsen  und  Zinn.  .Seite  131
2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
März  18884  .  136

3.  Zol  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen  138
4.  Versicherungs-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  von
den  Gemeindebehörden  innerhalb  des  Königreichs  Preußen,

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des  Fürstenthums  Waldeck  und  Pyrmont,  sowie  des  Gebietes
  der  freien  und  Hansestadt  Lübeck  aufzustellenden
Verzeichnisse  der  Unternehmer  unfallversicherungspflichtige,
land=  und  forstwirthschaftlicher  Betriebe

Konsulat-Wesen:  Todesfall  ..  140
Kolonial-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahne  von  Civil—
stands-Akten  im  deutschen  Schutzgebiete  Togoo  .  140
Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete  114440

1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Untersuchung  von  Farben,  Gespinnsten  und  Geweben  auf  Arsen  und  Zinn.
Vom  10.  April  1888.

Auf  Grund  der  Vorschriften  im  §.  1  Absatz  3  und  8.  7  Absatz  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Verwendung
  gesundheitsschädlicher  Farben  bei  der  Herstellung  von  Nahrungsmitteln,  Genußmitteln  und
Gebrauchsgegenständen,  vom  5.  Juli  1887  (R.G.Bl.  S.  277)  bestimme  ich,  daß  bei  der  Feststellung
des  Vorhandenseins  von  Arsen  und  Zinn  in  den  zur  Herstellung  von  Nahrungs=  und  Genußmitteln  verwendeten
  Farben  und  bei  der  Ermittelung  des  Arsengehaltes  der  unter  Benutzung  arsenhaltiger  Beizen
hergestellten  Gespinnste  und  Gewebe  nach  Maßgabe  der  beiliegenden  Anleitung  zu  verfahren  ist.

Berlin,  den  10.  April  1888.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
v.  Boetticher.

 

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