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registers für Theilungsläger, des Kontoregisters über die Reinigung des Brannweins, sowie des Brannt—
wein-Versendungsschein-Empfangs= und Ausfertigungsregisters zu besorgen hat, wogegen Gelderhebungen
durch das benachbarte Steueramt in Cosel zu geschehen haben.
Der neuerrichteten Abfertigungsstelle ist ferner die Befugniß zur Abfertigung des aus der Rekti-
fikationsanstalt der Breslauer Spritfabrik-Aktiengesellschaft in Kandrzin mit dem Anspruch auf Rück-
vergütung der Maischbottich= oder Branntwein-Materialsteuer ausgehenden inländischen Branntweins
beigelegt worden.
Auf dem Staatsbahn-Güterbahnhof zu Frankfurt a. M. im Bezirke des Hauptsteueramts in Frank-
furt a. M. ist eine Zollabfertigungsstelle mit folgenden Befugnissen errichtet worden:
1. zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen ! und lI über gollkontrolpflichtige Waaren
und zur Erledigung von Begleitscheinen 1 und II über inländisches Salgz:
2. zur Erledigung von Versendescheinen I und II über inländischen Tabak:
3. zu Abfertigungen im Eisenbahnverkehr, und zwar:
a) des Waaren--Ein= und Ausgangs (§§. 63 und 66 bis 71 des Vereinsgollgesetzes),
b) von * und Umladungen der unter Wagenverschluß beförderten Güter (8. 65 des Vereins—
zollgesetzes),
e) zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (8. 96 des Vereins-
zollgesetzes und §. 27 des Eisenbahn-Regulativs),
d) zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter;
4. zur Abfertigung von
a) Baumwollengarnen der Nr. 26 1, 2 und 3,
b) Leinengarnen der Nr. 224 und b,
0) Leinwand der Nr. 221, g 1, 32 und der Anmerkung zu 221 und g,
d) Wollenwaaren der Nr. 414 5 und 6 zu anderen als den höchsten Zollsätzen der betreffenden
Tarifposition;
5. zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres und Branntweins:
6. fur Erhebung von Uebergangsabgaben, sowie Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs-
cheinen.
Dem Steueramt l. zu Mülheim a. Rhein im Bezirke des Hauptsteueramts für inländische
Gegenstände zu Cöln ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über das für das Privat-
transitlager von Felten u. Guilleaume daselbst eingehende ausländische Luppeneisen, sowie zur Ausfertigung
von Begleitscheinen I! über denjenigen zur Ausfuhr bestimmten Telegraphendraht, welcher aus dem von
der gedachten Niederlage entnommenen Luppeneisen hergestellt ist, beigelegt worden.
Das Steueramt ll. zu Lübbecke im Bezirk des Hauptsteueramts zu Minden ist aufgehoben worden.
Das Steueramt l. zu Arys im Bezirke des Hauptzollamts zu Johanmisburg ist nach Nikolaiken
verlegt und dem nunmehrigen Steueramt l. zu Nikolaiken auch die Befugniß zur Erledigung von Begleit-
scheinen II über inländisches und ausländisches Salz ertheilt worden.
Im Königreich Württemberg.
Dem Hauptsteueramt zu Cannstatt ist die Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen J
und IlI über inländischen Branntwein ertheilt worden.
Das Herzoglich sachsen-coburg-gothaische Uebergangssteueramt zu Lichtenfels ist aufgehoben
worden.
In Elsaß-Lothringen.
Dem Nebenzollamt l. zu Masmünster im Bezirk des Hauptzollamts zu Münster ist die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I! über die für die Fabrikanten Gebrüder Vogt zu Niederbruck — auch
unter Eisenbahnwagenverschluß — eingehenden Metalle und Mctallwaaren beigelegt worden.
3. Kon sulat-Wesen.
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em zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Sonneberg (Herzogthum Sachsen-Meiningen)
ernannten Herrn Edward C. Weilep ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
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