Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

III. Die Vorder- und Hinterschotten, sowie das Ver— 
deck sind dergestalt sicher und fest, daß sie 
einen Zugang zum Waarenraum miteelst 
anderer als der unter I deklarirten Luken 
oder sonstiger Einrichtungen nicht gestatten. 
fend-Lergestalt-peschaftem-daßf. Sich 
Dde—Waarenratmes—hoch—besonderer—Ber- 
Die Richtigkeit der vorstehenden Deklaration sowie 
daß außer den angeführten keine sonstigen Zugänge 
zum Schiffsraume und keine anderen geheimen Be- 
hältnisse vorhanden sind, bescheinige ich hierdurch. 
Zugleich erkenne ich die Angabe hinsichtlich der 
außer Verschluß gebliebenen Waaren als richtig an, 
und übernehme ich die Haftbarkeit für die unveränderte 
Erhaltung des Verschlusses und für die Ablieferung 
der Waaren und der Schiffspapiere an das Zollamt 
des Bestimmungsortes. 
Geahaven, den 18 
. M#tsdißis“s, 
Schiffskapitän. 
446 
Kicht: befuncden. 
Außer Verschluß sind folgende Waaren geblieben: 
Eine ato] dem Deck befndleche erserne Jobel- 
Maschene. 
Guaahaven, den 
Die Revisionsbeamten: 
Cnasdory) 
Grenzaufseher. 
m“r72 
GOrenzau/seker. 
Anleitung zum Gebrauch. 
1. Die Deklaration wird auf den von der Zollstelle unentgeltlich zu verabfolgenden Formularen ausgestellt. 
2. Die Zahl der Zugänge zu ! ist mit Buchstaben vor der betreffenden Benennung einzuschreiben. 
Die 
Benennungen für nicht vorhandene Zugänge und die sonst nicht anwendbaren Stellen des Vordrucks 
sind zu durchstreichen. 
Sind im Schiffe noch andere als die zu l bemerkten Zugänge vorhanden, so 
sind dieselben auf den freigebliebenen Linien besonders zu deklariren. 
3. Der Schiffsführer hat die Deklaration zu unterschreiben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.