Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

Dem Leichterschiffer 
dem 
in sein Fahrzeug 
— 449 — 
Leichterladeschein. 
Leichterfracht einzunehmen. 
Anlage E. 
wird hiermit die Erlaubniß ertheilt, von 
liegenden Schiffe Führer 
Derselbe ist verpflichtet, den Anordnungen der die 
Ueberladung beaufsichtigenden Beamten Folge zu leisten und die eingenommene Ladung ohne Verletzung des 
  
  
  
  
  
etwa angelegten Verschlusses dem Amt zu zzzur weiteren 
zollamtlichen Abfertigung zu stellen. 
, den ten 18 
Amt. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
Amtliche Angaben Amtliche Amtliche Angaben Amtliche 
— Notizen Notizen 
über den »· über den 
über die Verpackungsart, uber die Verbleib über die Verpackungsart, über die Verbleib 
Marke und Nummer über der Waaren. Marke und Nummer über der Waaren. 
(bei unverpackten Zahl Anderweite (bei unverpackten Zahl Anderweite 
Waaren über die der angelegten Bemerkungen Waaren über die der angelegten Bemerkungen 
Gattung) der , Verschluß. (auch etwaige Gattung) der Stüche Verschluß. (auch etwaige 
geleichterten Waaren. Stücke. Anträge). geleichterten Waaren. u3 Anträge). 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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