Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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2. Konsulat-Wesen. 
  
Dem Kaufmann Walter Jagenberg in Cöln ist Namens des Reichs das Exequatur als Konsul der 
Vereinigten Staaten von Venezuela daselbst ertheilt worden. 
  
3. Marine und Schiffahrt. 
  
Der II. Nachtrag zu der den Anhang zum internationalen Signalbuche bildenden „Amtlichen Liste der 
Schiffe der Deutschen Kriegs= und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungs-Signalen vom Jahre 1888“ 
ist erschienen. . 
Berlin, den 18. Juli 1888. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
  
4. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Bekanntmachung. 
Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 5. d. Mts. beschlossen: 
die Anweisung zur Ausführung des Vereinsgzollgesetzes, 
das Begleitschein-Regulativ, 
das Niederlage-Regulativ, 
das Eisenbahn-Zollregulativ, 
das Post-Zollregulativ, 
die Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz wegen Erhebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872, 
die Ausführungsvorschriften, betreffend das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Salz, 
den Nachtrag zu den Ausführungsbestimmungen, betreffend das Tabacksteuergesetz vom 16. Juli 
1879, und 
die Zusammenstellung der Abänderungen und Nachträge: 
a) zu dem Regulativ für Privattransitlager von Bau= und Nutzholz ohne Mitverschluß der 
Zollbehörde vom 24. Mai 1880, 
b) zu den Bestimmungen, betreffend Erleichterungen in den Abfertigungsformen für in Flößen 
eingehendes Bau- und Nutzholz vom 24. Mai 1880, 
J0) zu dem Regulativ für Privattransitlager von den in Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten 
Waaren (Getreide 2c.) vom 13. Mai 1880, · 
d) zu dem Regulativ, betreffend die Gewährung einer Zollerleichterung bei der Ausfuhr von 
Mühlenfabrikaten, vom 27. Juni 1882, 
in der nachstehend') ersichtlichen Fassung zu genehmigen. Die obigen Regulative 2c. treten vom 
1. Oktober d. J. ab an die Stelle der zur Zeit bestehenden Vorschriften. 
Berlin, den 18. Juli 1888. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Jacobi. 
  
So „SO 
  
Errichtung von Zuckersteuerstellen. 
(5. 2 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz vom 9. Juli 1887 — Central-Blatt für das Deutsche 
Reich von 1888 Seite 267 ff.) 
½1 Im Königreich Sachsen. 
In den Rübenzuckerfabriken zu Döbeln im Bezirk des Hauptsteueramts zu Freiberg und zu Löbau 
im Bezirk des Hauptsteueramts zu Bautzen, sowie in der Zuckerraffinerie der Gebrüder Langelütje zu 
Cöln bei Meißen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Meißen sind Zuckersteuerstellen, errichtet worden, deren 
  
o) Die unter 1 bis 3 aufgeführten Regulative 2c. sind in der Beilage abgedruckt; die Regulative 2c. Nr. 4 bis 9 werden. 
in den nächsten Nummern nachfolgen. - Die Redaktion.
	        
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