Volltext : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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nebst  allen  dazu  gehörigen  Geschäften;  ferner  die  Aufsicht  über  die  Neckarwasserstraße
  (Floßstraße)  von  Köngen,  Oberamts  Eßlingen,  bis  zum  Wasserhaus  bei
Cannstatt  und  die  Besorgung  der  hiebei  für  die  Inspektion  erwachsenden
Geschäfte.

Auch  ist  der  Straßenbauinspektion  Cannstatt  die  Begutachtung  der  in  ihrem
neuen  Bezirk  anfallenden  Wasserbankonzessionsgesuche  übertragen,  soweit  nicht
die  Neckarwasserstraße  vom  Wasserhaus  bei  Cannstatt  abwärts  in  Betracht  kommt.

b)  Der  Straßenbauinspektion  Heilbronn  ist  zugewiesen:

Die  Beaufsichtigung  der  Bau=  und  Unterhaltungsarbeiten  an  der  Neckarwasserstraße
  vom  Wasserhaus  bei  Cannstatt  bis  zur  Landesgrenze  bei  Böttingen  mit
allen  hiebei  anfallenden  Geschäften.

Auch  ist  ihr  die  Begutachtung  der  in  ihrem  Bezirk  und  an  der  bezeichneten
Strecke  der  Neckarwasserstraße  anfallenden  Wasserbaukonzessionsgesuche  übertragen.

)  Der  Straßenbauinspektion  Ludwigsburg  ist  übertragen:

Die  Begutachtung  der  in  ihrem  Bezirk  anfallenden  Wasserbaukonzessionsgesuche,

soweit  nicht  die  Neckarwasserstraße  in  Betracht  kommt.
Stuttgart,  den  1.  Oktober  1895.
Pischek.

ekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,
betreffend  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche  in
Gnatemala  (Tentral-Amerika).  Vom  1.  Oktober  1895.

Nachstehend  wird  die  von  dem  Reichskanzler  in  dem  vorbezeichneten  Betreff  erlassene
Bekanntmachung  vom  20.  September  d.  J.  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  von
1895  Nro.  39,  S.  353)  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  1.  Oktober  1895.

Pischek.  Schott  v.  Schottenstein.

Dem  Arzte  Dr.  Max  Scheuer  zu  Guatemala  ist  auf  Grund  des  §.  42  Ziff.  2  der  Wehrordnung
  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  Zeugnisse  der  im  §.  42  Ziff.  1à  und  b  a.  a.  O.  bezeich-