Der Kolli « « Menge.
J
F —; — Salzgattung,
2 geichen Zahl mit Angabe des Salzwerks ec., I Steuerbetrag
* in und Art woselbst Brutto Netto
* der das Salz gewonnen ist.
Nummern.
LVerpackung. .
s 1 1
S kg scol ks Mark. f
1. 2. 3. 4. . 5. 6. 7.
1
1
1
1
Zahlungsfrist: Der Steuerbetrag von
7
Mark Pfennig
muß bei dem Empfangsamt bis zum zehnten Juni d. J. unter Vorlage dieses Begleitscheins eingezahlt
sein, widrigenfalls die Einziehung des Steuerbetrags von dem Extrahenten des Begleitscheins erfolgen
wird. Der Beweis der erfolgten Steuerentrichtung muß bis zum Ablauf der für die Uebersendung des
-- Erledigungsscheins festgesetzten Frist. geführt werden.
Geleistete Sicherheit: Generelle.
Annahme-Erklärung des Begleitschein-Extrahenten: übernehmen diesen Begleitschein mit den aus demselben sich
s ccrgebenden Verpflichtungen.
Salebronn, den 24. Mai 18668.
Privatsaltrwerk
Hischoss, Trauimunn & To.
Saaralben, den 24. Mai 1888. Erledigungsschein Rr. Siffer
4 . (unterschrift.)
Kaiserliches Salzsteuer · Amt.
Schütz.
1
I
I
(Stempel.)
Erledigungs-Bescheinigung.
1. Der Begleitschein ist am 7. Juni 1888 unter Nr. 23 des Begleitschein-Empfangs-Registers C eingetragen.
2. Gestellung des Salzes:
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4. Der Steuerbetrag ist mit 240 Mark — Pfennig am 7. Juni 1888 definitiv vereinnahmt unter Nr. 116 des
Heberegisters.
Oldenburg, den 7. Juni 1888.
Grossherzoglich oldenburgisches Haupt-Steuer-Amt.
König Ziegler
Hauptamts-Rendant. Hauptamts-Assistent.