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3 Feichen art Gattung des Tabacks. Steuerbetrag von
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Zahlungefrist: Der Steuerbetrag von
Mark 40 Pfennig
muß bei dem Empfangs-Amte bis zum sechs und 2wanzigsten Juni d. J. unter Vorlage dieses Ver-
sendungsscheins eingezahlt sein, widrigenfalls die Einziehung des Steuerbetrags von dem Extrahenten
des Versendungsscheins erfolgen wird. Der Beweis der erfolgten Steuerentrichtung muß bis zum
Ablauf der für die Uebersendung des Erledigungsscheins festgesetzten Frist geführt werden.
Geleistete Sicherheit: Generelle.
Annahme-Erklärung des Versendungsschein-Extrahenten: I) übernehme diesen Versendungsschein mit den aus dem-
selben sich ergebenden Verpflichtungen.
TLadenburg, den 56. Juni 1868.
Milheim Megeisats.
Ladenburg, den 5. Juni 1888.
Großherzoglich Badische Steuer-Einnehmerei.
Frege. «
(Stempel.)
Erledigungs-Bescheinigung.
1. Der Versendungsschein ist am 19. Juni 1888 unter Nr. 238 des Versendungsschein-Empfangs-Registers eingetragen.
2. Gestellung des Tabacks:
3Z—Der Steuerbetrag ist mit Wark Pfennig am 18 ad depasitum nerbucht unter Vr
Des—
4. Der Steuerbetrag ist mit 221 Mark 40 Pfennig am 19. Juni 1888 definitiv vereinnahmt unter Nr. 426 des
Einnahme-Journals.
Dessau, den 19. Juni 1888.
Herzoglich Anhaltisches Haupt-Steuer-Amt.
Lippert Birkner
Hauptamts-Rendant. Hauptamts-Assistent.