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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung
der Verwaltungsbehörde, an
welche die Bewerbungen zu
richten sind, soweit nicht in
den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
aus drücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
XI. Herzogthum Sachsen-Meiningen.
. Feldabahn.
Saal-Eisenbahn.
Schmalkalden - Wernshausener
Eisenbahn.
Werra-Eisenbahn (für die Strecke
Sonneberg-Lauscha).
Expedient,
gehülfe.
Hülfswärter,
Weichensteller,
tungspersonal.
Bahnwärter, Schaffner und
sonstige Unterbeamte, mit
Ausnahme der einer
technischen Vorbildung be-
dürfenden.
Expeditions-
Bahnwärter,
Zugbeglei-
Subaltern= und Unterbeamte.
40 Jahre.
35
35
Eine Alters—
grenze ist
nicht fest-
gesetzt.
Betriebsverwaltung der Felda-
bahn zu Dermbach.
Direktion der Saal-Eisen-
bahngesellschaft zu Jena.
Direktion der Werra-Eisen-
bahngesellschaft zu Mei-
ningen.
Desgleichen.
XII. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
Altenburg-Zeitzer Eisenbahn.
Eisenberg-Crossener Eisenbahn.
Saal-Eisenbahn.
Weimar. Geraer Eisenbahn.
Untere Betriebsbeamte, mit
Ausnahme der einer tech-
nischen Vorbildung be-
dürfenden.
Hülfswärter,
Weichensteller.
Bahnwärter, Weichensteller.
Bahnwärter,
35 Jahre.
35
35
Eine Alters.
renzeist nicht
1
Königliche Generaldirektion
der Stchsischen Staats-
eisenbahnen zu Dresden.
Vorstand der Eisenberg
Crossener Eisenbahngesell-
chaft zu Eisenberg
ltenburg.
in
Direktion der Saal-Eisen-
bahngesellschaft zu Jena.
Direktion der Weimar-Gerger
Eisenbahngesellschaft zu
Weimar.
XIII. Herzogthum Sachsen-Toburg und Gotha.
. Arnstadt-Ichtershausener Eisen-
bahn.
Subaltern-= und Unterbeamte.
40 Jahre.
Betriebsverwaltung Thürin-
ischer Nebenbahnen zu
eimar.
Bei Anstellung der
subalternen und
unteren Kategorien
des Bahnpersonals
finden die für Be-
setzung der Sub-
altern- und Unter-
beamtenstellenmit
Militäranwärtern
jeweilig geltenden
Giundsätze An-
wendung.
Der Betrieb dieser
Bahn ist verpach-
tet; es kann daher
die Anstellung
eines Beamten nur
für die Dauer der
bis zum Jahre
1892 laufenden
Pachtpeit gewähr-
eistet werden.
Bei der Besetzung
find die für den
preußischen
Staatseisenbahn=
dienst in dieser
Beziehung gülti-
gen Vorschriften
in Anwendung zu
bringen.