Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
  
  
Bezeichnung 
der Verwaltungsbehörde, an 
welche die Bewerbungen zu 
richten sind, soweit nicht in 
den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
aus drücklich bezeichnet 
werden. 
  
  
Bemerkungen. 
  
XI. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
. Feldabahn. 
Saal-Eisenbahn. 
Schmalkalden - Wernshausener 
Eisenbahn. 
Werra-Eisenbahn (für die Strecke 
Sonneberg-Lauscha). 
Expedient, 
gehülfe. 
Hülfswärter, 
Weichensteller, 
tungspersonal. 
Bahnwärter, Schaffner und 
sonstige Unterbeamte, mit 
Ausnahme der einer 
technischen Vorbildung be- 
dürfenden. 
Expeditions- 
Bahnwärter, 
Zugbeglei- 
Subaltern= und Unterbeamte. 
  
40 Jahre. 
35 
35 
Eine Alters— 
grenze ist 
nicht fest- 
gesetzt. 
  
Betriebsverwaltung der Felda- 
bahn zu Dermbach. 
Direktion der Saal-Eisen- 
bahngesellschaft zu Jena. 
Direktion der Werra-Eisen- 
bahngesellschaft zu Mei- 
ningen. 
Desgleichen. 
  
XII. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Altenburg-Zeitzer Eisenbahn. 
Eisenberg-Crossener Eisenbahn. 
Saal-Eisenbahn. 
Weimar. Geraer Eisenbahn. 
Untere Betriebsbeamte, mit 
Ausnahme der einer tech- 
nischen Vorbildung be- 
dürfenden. 
Hülfswärter, 
Weichensteller. 
Bahnwärter, Weichensteller. 
Bahnwärter, 
  
35 Jahre. 
35 
35 
Eine Alters. 
renzeist nicht 
1 
  
Königliche Generaldirektion 
der Stchsischen Staats- 
eisenbahnen zu Dresden. 
Vorstand der Eisenberg 
Crossener Eisenbahngesell- 
chaft zu Eisenberg 
ltenburg. 
in 
Direktion der Saal-Eisen- 
bahngesellschaft zu Jena. 
  
Direktion der Weimar-Gerger 
Eisenbahngesellschaft zu 
Weimar. 
XIII. Herzogthum Sachsen-Toburg und Gotha. 
. Arnstadt-Ichtershausener Eisen- 
bahn. 
Subaltern-= und Unterbeamte. 
  
40 Jahre. 
  
Betriebsverwaltung Thürin- 
ischer Nebenbahnen zu 
eimar. 
  
Bei Anstellung der 
subalternen und 
unteren Kategorien 
des Bahnpersonals 
finden die für Be- 
setzung der Sub- 
altern- und Unter- 
beamtenstellenmit 
Militäranwärtern 
jeweilig geltenden 
Giundsätze An- 
wendung. 
  
Der Betrieb dieser 
Bahn ist verpach- 
tet; es kann daher 
die Anstellung 
eines Beamten nur 
für die Dauer der 
bis zum Jahre 
1892 laufenden 
Pachtpeit gewähr- 
eistet werden. 
  
Bei der Besetzung 
find die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn= 
dienst in dieser 
Beziehung gülti- 
gen Vorschriften 
in Anwendung zu 
bringen. 
 
	        
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