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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung
der Verwaltungsbehörde, an
welche die Bewerbungen zu
richten sind, soweit nicht in
den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
XVII. Fürstenthum Reuf füngerer TLinie.
Weimar-Gerger Eisenbahn.
stationirten Personals).
Schaffner, Bremser, Bahn-Eine
wärter, Weichensteller.
festgesetzt.
Alters-Direktion der Weimar-Geraer
grenze ist nicht
Eisenbahngesellschaft
zu
Weimar.
XVIII. Freie und Hansestadt Lübeck.
1. Eutin-Lübecker Eisenbahn (be-
züglich des im lübeckischen Gebiete
2. Lübeck- Büchener Eisenbahn für
die Zweigbahn Lübeck-
münde.
Trave-
Stationsverwalter, Stations.
assistenten, Brückenwärter,
Weichensteller, Bahnwärter.
Bahnhofsvorsteher in Trave-
münde, Telegraphisten,
Weichensteller, Bahnwärter,
35 Jahre.
35
Schaffner, Nachtwächter.
Verwaltungsrath der Eutin-
Lübecker Eisenbahngesell-
schaft zu Lübeck.
Direktion der Lübeck-Büchener
Eisenbahngesellschaft zu
Lübeck.
XIX. Freie und Hausestadt Hhamburg.
Schaffner, Bremser, Schmie.35 Jahre.
Unterelbesche Eisenbahn.
1. Kaisersberger Thalbahn (Horburg-
Colmar-Kaisersberg-Schnierlach).
2. Straßenbahn Colmar - Winzen-
heim.
t
rer, Lademeister, Weichen-
steller, Bahnwärter, Portiers,
Nachtwächter, Büreau-
diener, Rangirer.
Direktion der Unterelbeschen
Eisenbahngesellschaft zu
Harburg.
XX. Elraß-Lothringen.
Bahnwärter, Schaffner und
die denselben gleichgestellten
Unterbeamten, soweit die-
selben einer technischen Aus-
bildung nicht bedürfen.
esgleichen.
40 Jahre.
Vorstand der Kaisersberger
Thalbahn-Aktiengesellschaft
zu Colmar i.,/Els.
Nach einer Verein-
barung mit der
Großherzoglich
oldenburgischen
Regierung vom
Oktober 1884 sind
die nebenverzeich-
neten Stellen in
eine Bekannt-
machung des
Großpberzo lich
oldenbur Ichen
Staatsministeri-
ums mit aufge-
nommen, undzwar
mit dem Zufatze:
zu zwei Dritt-
theilen den Mi-
litäranwärtern
vorbehalten.