Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. XXX. Band. (30)

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afrika  und  mit  Rücksicht  auf  den  Winter  in
Frankreich  mit  warmer  Kleidung  zu  versorgen.
Inzwischen  ist  auch  die  in  der  letzten  Veröffentlichung
  erwähnte  Sendung  von  Tropenkleidungsstücken,
  sonstigen  Bedarfsartikeln  und  Chinin  nicht,
wie  ursprünglich  geplant,  in  Dahomey,  sondern
Mitte  September  d.  Is.  in  Casablanca  angekommen
  und  von  da  weiter  nach  Algier  abgegangen.
  Die  Sachen  werden  inzwischen  an  die
Gefangenen  dort  ausgeteilt  worden  sein.

Ferner  hat  sich  die  Regierung  angelegen  sein
lassen,  geeignete  neutrale  Persönlichkeiten  zu
gewinnen,  die  geneigt  sind,  die  Unterbringung,
Verpflegung  und  Behandlung  der  „Dahomey=Gefangenen“
  in  den  Lagern  in  Nordafrika  zu
prüfen.  Die  Verhandlungen  hierwegen  sind  soweit
  gediehen,  daß  die  Personen,  die  sich  bereiterklärt
  haben,  in  allernächster  Zeit  sich  nach
Nordafrika  auf  den  Weg  machen  werden.
Schließlich  sind  die  erforderlichen  Schritte  getan,
die  Lage  der  aus  Gesundheitsrücksichten  nach
Frankreich  selbst  verbrachten  „Dahomey-Gefangenen“
  durch  einen  Beauftragten  der  amerikanischen
  Botschaft  in  Paris  prüfen  und  feststellen
zu  lassen.

/O

IV.  Südwestafrika.

Seit  dem  Abschluß  der  Kapitulation  am
9.  Juli  d.  Is.  sind  aus  dem  Schutzgebiet  nur
wenige  Nachrichten  über  die  Verhältnisse  dortselbst
hierher  gelangt.

Auf  Grund  der  Kapitulationsbedingungen
wurden  die  bei  der  Mobilmachung  zur  Schutztruppe
  eingezogenen  Offiziere  und  Mannschaften
des  Beurlaubtenstandes  entlassen,  um  zu  ihren
bürgerlichen  Berufen  zurückzukehren,  während  von
der  aktiven  Truppe,  wie  jetzt  bekannt  geworden  ist,
der  größte  Teil  der  Offiziere  in  Okanjande  in  der
Nähe  der  Otavibahn  westlich  des  Waterberges
und  3  Offiziere  und  die  gesamte  Mannschaft  in
Aus  an  der  Bahn  Lüderitzbucht—Keetmanshoop
untergebracht  worden  sind.

Die  im  Verlauf  des  Krieges  in  Gefangenschaft
geratenen  und  nach  Südafrika  überführten  Offiziere
und  Mannschaften  sind  nach  Südwestafrika  zurückgebracht
  und  dort,  sofern  sie  dem  aktiven  Stand
angehörten,  nach  Okanjande  bzw.  Aus  gelschickt,
sofern  sie  zum  Beurlaubtenstand  gehörten,  innerhalb
  des  Schutzgebietes  entlassen  worden.  Die
seiner  Zeit  aus  Lüderitzbucht  und  die  im  Laufe  des
Krieges  von  anderen  Orten  des  Schutzgebietes
aus  irgendwelchen  Gründen  nach  Südafrika  in
Konzentrationslager  verbrachte  Zivilbevölkerung
ist  ebenfalls  an  ihre  früheren  Wohnsitze  im  Schutzgebiet
  zurückgesandt  worden.

 

UÜVber  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  im  Lande
liegen  noch  wenige  sichere  Mitteilungen  vor.  Der
Nachrichtenübermittlung  scheinen  noch  große
Schwierigkeiten  bereitet  zu  werden.  Man  hat
durchaus  den  Eindruck,  daß  die  feindliche  Verwaltung
  alle  Nachrichten,  die  die  Wahrheit  über
die  derzeitigen  Zustände  im  Lande  ans  Licht
bringen  könnten,  unterdrückt.

Sicher  ist,  daß  das  Land,  soweit  es  unmittelbar
vom  Kriege  berührt  worden  ist,  gelitten  hat.  Nach
allem,  was  bisher  bekannt  geworden  ist,  müssen
Engländer  und  Buren  in  einer  geradezu  unfinnigen
Art  und  Weise  gehaust  haben.  Wie  der  Korrespondent
  eines  holländischen  Blattes  aus  Kapstadt
mitteilt,  wurde  systematisch  geraubt  und  geplündert,
  wo  sich  überhaupt  eine  Gelegenheit  dazu  bot.
Von  der  Plünderung  wurden  in  erster  Linie  die
zum  Teil  von  der  Bevölkerung  geräumten  kleineren
  Orte  und  allein  stehende  Farmen  betroffen,
während  z.  B.  Windhuk  davon  verschont  geblieben
sein  soll.  Ganze  Züge  und  Wagenkolonnen  mit
Hausgerät  aller  Art  sollen  zum  Abtransport  nach
der  Kapkolonie  gelangt  und  große  Herden  geraubten
  Viehes  dorhin  abgetrieben  worden  sein.
So  ist  vieles,  was  nach  dem  unglücklichen  Aufstand
  der  Jahre  1904/07  unter  Aufwand  von
großer  Mühe,  Arbeit  und  Geld  neu  erstanden
war,  wiederum  der  Vernichtung  anheimgefallen.
Daß  auch  unter  den  Eingeborenen  einige  unruhige
Elemente  sich  die  Gelegenheit  zu  rauben  und  zu
plündern  nicht  entgehen  ließen,  war  nach  Lage
der  Dinge  anzunehmen.  Auf  welche  Ursachen  der
Aufstand  der  Rehobother  Bastards  zurückzuführen
ist,  steht  noch  nicht  fest.  Aus  dem,  was  bis  jetzt
darüber  in  Erfahrung  gebracht  werden  konnte,
geht  hervor,  daß  die  führenden  Kreise  unter  ihnen
schon  seit  Kriegsbeginn  mit  dem  Feinde  in  Verbindung
  standen  und  daß  der  Aufstand  daher  von
außen  genährt  worden  ist.

Zur  Zeit  soll  im  Lande  Ruhe  herrschen.  Die
Südafrikanische  Union  scheint  bemüht  zu  sein,  die
wirtschaftlichen  Verhältnisse  möglichst  schnell  wieder
zu  beleben.  Diese  Bemühungen  scheinen  sich
allerdings  nur  einseitig  auf  die  Förderung  der
Interessen  der  südafrikanischen  Kaufleute  zu  erstrecken,
  die  in  Windhuk  und  anderen  Hauptplätzen
  des  Landes  Niederlagen  zu  errichten  die
Erlaubnis  erhalten  haben.

Die  Nationalbank  von  Südafrika  hat  in
Lüderitzbucht  eine  Zweigstelle  errichtet  und  soll
dasselbe  für  Swakopmund  und  Windhuk  planen.

Einfuhr  von  Waren  darf  nur  über  See  und
über  die  Häfen  von  Lüderitzbucht  und  Walsischbucht
  erfolgen.  Waren  südafrikanischen  Ursprungs
genießen  Zollfreiheit,  während  solche  anderer
Herkunft  einem  Eingangszoll  nach  den  für  die
Union  geltenden  Zollgesetzen  unterliegen.