Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

  
des Aushebungsbezirks 
(Vor= und Familiennamen.) 
  
18 zu Ort) 
Bundesstaat) 
zum Dienst nude) Waffe überwiesen. 
zeiten keiner militärischen Kontrole. Sie können in Fällen 
der Marine herangezogen werden. 
Jahresklassen. Die Mannschaften der aufgerufenen Jahres- 
geltenden Vorschriften. Mit Erlaß der Kaiserlichen Ver- 
die Pflicht jzum Diensteintritt für die dem Landsturm über- 
einberufen, auf. 
weisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine 
Gewerbetreibender u. s. w. erworben haben, können für 
Befolgung des Aufrufs des Landsturms befreit werden. 
Ersatz-Kommission desjenigen Aushebungsbezirks zu richten, 
welchem das neununddreißigste Lebensjahr vollendet wird, 
Die Landsturmpflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit 
es dazu einer besonderen Verfügung bedarf. 
Zivil-Behörden gegenüber als Ausweis. 
— —2 18. 
Ersatz-Kommission im Bezirk 
Infanterie-Brigade. 
Der Zivil-Vorsitzende. 
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig.