des Aushebungsbezirks
(Vor= und Familiennamen.)
18 zu Ort)
Bundesstaat)
zum Dienst nude) Waffe überwiesen.
zeiten keiner militärischen Kontrole. Sie können in Fällen
der Marine herangezogen werden.
Jahresklassen. Die Mannschaften der aufgerufenen Jahres-
geltenden Vorschriften. Mit Erlaß der Kaiserlichen Ver-
die Pflicht jzum Diensteintritt für die dem Landsturm über-
einberufen, auf.
weisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine
Gewerbetreibender u. s. w. erworben haben, können für
Befolgung des Aufrufs des Landsturms befreit werden.
Ersatz-Kommission desjenigen Aushebungsbezirks zu richten,
welchem das neununddreißigste Lebensjahr vollendet wird,
Die Landsturmpflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit
es dazu einer besonderen Verfügung bedarf.
Zivil-Behörden gegenüber als Ausweis.
— —2 18.
Ersatz-Kommission im Bezirk
Infanterie-Brigade.
Der Zivil-Vorsitzende.
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig.