Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

  
des Aushebungsbezirks 
(Vor= und Familiennamen.) 
  
18 zu Ort) 
Bundesstaat) 
zum Dienst nude) Waffe überwiesen. 
zeiten keiner militärischen Kontrole. Sie können in Fällen 
der Marine herangezogen werden. 
Jahresklassen. Die Mannschaften der aufgerufenen Jahres- 
geltenden Vorschriften. Mit Erlaß der Kaiserlichen Ver- 
die Pflicht jzum Diensteintritt für die dem Landsturm über- 
einberufen, auf. 
weisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine 
Gewerbetreibender u. s. w. erworben haben, können für 
Befolgung des Aufrufs des Landsturms befreit werden. 
Ersatz-Kommission desjenigen Aushebungsbezirks zu richten, 
welchem das neununddreißigste Lebensjahr vollendet wird, 
Die Landsturmpflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit 
es dazu einer besonderen Verfügung bedarf. 
Zivil-Behörden gegenüber als Ausweis. 
— —2 18. 
Ersatz-Kommission im Bezirk 
Infanterie-Brigade. 
Der Zivil-Vorsitzende. 
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.