Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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lßbßse 
A uf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen der Revisor Spaeth bei dem Königlich württembergischen 
Steuer-Kollegium zu Stuttgart an Stelle des in. den Landesdienst zurückberufenen Königlich württem- 
bergischen Finanz-Assessors Steinbeis dem Königlich preußischen Hauptzollamt zu Vreden, den Königlich 
preußischen Hauptsteuerämtern zu Dortmund, Iserlohn, Lippstadt, Minden, Münster und Rheine in 
Westfalen, sowie dem Hauptsteueramt zu Lemgo als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Münster, 
vom 1. November d. J. ab beigeordnet worden. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Es sind umgewandelt worden: » »« .. 
a)dieSteuerämterl.zuSzittkehmenimBezirkdcsHauptzollamtszuEydtkuhuenundzuSaalfeld 
im Bezirk des Hauptsteueramts zu Braunsberg in Steuerämter II.; 
b) die Steuerämter ll. zu Stallupönen im Bezirk des Hauptzollamts zu Eydtkuhnen, zu Tapiau im 
Bezirk des Hauptsteneramts zu Friedland i. Ostpr., zu Darkehmen im Bezirk des Hauptsteueramts 
zu Gumbinnen, zu Mohrungen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Osterode, zu Lublinitz im 
Bezirk des Hauptzollamts zu Landsberg O.-S., zu Wüstewaltersdorf im Bezirk des Hauptzollamts 
zu Liebau, zu Beuthen a. O., Kontopp und Schlawa im Bezirk des Hauptsteueramts zu Glogau, 
zu Priebus im Bezirk des Hauptsteueramts zu Görlitz, zu Krappitz und Leschnitz im Bezirk 
des Hauptsteueramts zu Oppeln, zu Nimptsch im Bezirk des Hauptsteueramts zu Schweidnitz und 
zu Lütjenburg im Bezirk des Hauptzollamts zu Neustadt i. H. — in Steuerämter l.; · 
c)dasNebeuzullathanoycinimBezirkdesHauptzollamtsqunowrazlamineinNeben- 
zollamt II. 
Das Steueramt ll. zu Tiegenhof im Bezirk des Hauptsteueramts zu Elbing ist aufgehoben 
worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt lI. zu Soltau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Celle die Befugniß zur Er- 
ledigung von Begleitscheinen 1 über die für die Firmen Carl Breiding & Sohn bezw. G. A. Röders 
daselbst eingehenden Sendungen von Wolle, Haaren, Jute und Leder bezw. von Holzwaaren auch in 
Verbindung mit anderen Materialien, auch wenn die gedachten Waarensendungen unter Eisenbahnwagen- 
verschluß eingehen; . 
dem Steueramt l. zu Delitzsch im Bezirk des Hauptsteueramts zu Wittenberg die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide und event. wieder einzuführende Mühlenfabrikate: # 
dem Nebenzollamt II. zu Pissakrug im Bezirk des Hauptzollamts zu Strasburg i. Westpr. die 
Befugniß zur Absertigung von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Hülsenfrüchten und Oelsaaten mittelst 
Begleitschein ! auf die Hauptzollämter in Danzig und Thorn. 
Im Königreich Sachsen. 1 rs 
6 Dem Hauptsteueramt zu Zwickau einschließlich der Bahnhofs-Zollexpedition daselbst ist die Be- 
fugniß zur Abfertigung von Waaren der Nummern 41 (15 und 41 d 6 des Zolltarifs zu anderen als 
den höchsten Zollsätzen dieser Nummern beigelegt worden. 
Bei dem Hauptsteueramt zu Freiberg ist eine beschränkte öffentliche Niederlage für Taback und 
Tabackfabrikate errichtet worden. 
Im Königreich Württemberg. 
Zu Weingarten ist ein dem Kameralamt Weingarten unterstelltes Grenzsteueramt errichtet und 
demselben die Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein, Wein und ge- 
schrotenes Malz beigelegt worden.
	        
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