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A uf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen der Revisor Spaeth bei dem Königlich württembergischen
Steuer-Kollegium zu Stuttgart an Stelle des in. den Landesdienst zurückberufenen Königlich württem-
bergischen Finanz-Assessors Steinbeis dem Königlich preußischen Hauptzollamt zu Vreden, den Königlich
preußischen Hauptsteuerämtern zu Dortmund, Iserlohn, Lippstadt, Minden, Münster und Rheine in
Westfalen, sowie dem Hauptsteueramt zu Lemgo als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Münster,
vom 1. November d. J. ab beigeordnet worden.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Es sind umgewandelt worden: » »« ..
a)dieSteuerämterl.zuSzittkehmenimBezirkdcsHauptzollamtszuEydtkuhuenundzuSaalfeld
im Bezirk des Hauptsteueramts zu Braunsberg in Steuerämter II.;
b) die Steuerämter ll. zu Stallupönen im Bezirk des Hauptzollamts zu Eydtkuhnen, zu Tapiau im
Bezirk des Hauptsteneramts zu Friedland i. Ostpr., zu Darkehmen im Bezirk des Hauptsteueramts
zu Gumbinnen, zu Mohrungen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Osterode, zu Lublinitz im
Bezirk des Hauptzollamts zu Landsberg O.-S., zu Wüstewaltersdorf im Bezirk des Hauptzollamts
zu Liebau, zu Beuthen a. O., Kontopp und Schlawa im Bezirk des Hauptsteueramts zu Glogau,
zu Priebus im Bezirk des Hauptsteueramts zu Görlitz, zu Krappitz und Leschnitz im Bezirk
des Hauptsteueramts zu Oppeln, zu Nimptsch im Bezirk des Hauptsteueramts zu Schweidnitz und
zu Lütjenburg im Bezirk des Hauptzollamts zu Neustadt i. H. — in Steuerämter l.; ·
c)dasNebeuzullathanoycinimBezirkdesHauptzollamtsqunowrazlamineinNeben-
zollamt II.
Das Steueramt ll. zu Tiegenhof im Bezirk des Hauptsteueramts zu Elbing ist aufgehoben
worden.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt lI. zu Soltau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Celle die Befugniß zur Er-
ledigung von Begleitscheinen 1 über die für die Firmen Carl Breiding & Sohn bezw. G. A. Röders
daselbst eingehenden Sendungen von Wolle, Haaren, Jute und Leder bezw. von Holzwaaren auch in
Verbindung mit anderen Materialien, auch wenn die gedachten Waarensendungen unter Eisenbahnwagen-
verschluß eingehen; .
dem Steueramt l. zu Delitzsch im Bezirk des Hauptsteueramts zu Wittenberg die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide und event. wieder einzuführende Mühlenfabrikate: #
dem Nebenzollamt II. zu Pissakrug im Bezirk des Hauptzollamts zu Strasburg i. Westpr. die
Befugniß zur Absertigung von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Hülsenfrüchten und Oelsaaten mittelst
Begleitschein ! auf die Hauptzollämter in Danzig und Thorn.
Im Königreich Sachsen. 1 rs
6 Dem Hauptsteueramt zu Zwickau einschließlich der Bahnhofs-Zollexpedition daselbst ist die Be-
fugniß zur Abfertigung von Waaren der Nummern 41 (15 und 41 d 6 des Zolltarifs zu anderen als
den höchsten Zollsätzen dieser Nummern beigelegt worden.
Bei dem Hauptsteueramt zu Freiberg ist eine beschränkte öffentliche Niederlage für Taback und
Tabackfabrikate errichtet worden.
Im Königreich Württemberg.
Zu Weingarten ist ein dem Kameralamt Weingarten unterstelltes Grenzsteueramt errichtet und
demselben die Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein, Wein und ge-
schrotenes Malz beigelegt worden.