Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu — durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
Berlin, Freitag, den 8. Marz 1889. · II. 
  
             
  
Inhalt, 1. Marine und — Abänderungen des 2. Loufulst-Wesen: Einziehung eines Konsulats . 234 
Tarifs der an der Sulina' Mündung zu Weenden 1W7 . Palizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Schiffahrts-Abgaben e 233 Reichsgebiete.... ... 234 
  
1. Marine und Schiffahrt. 
Die Europäische Donaukommission hat mit Rücksicht darauf, daß die Finanzlage derselben eine weitere 
Ermäßigung der von ihr erhobenen Schiffahrts-Abgaben gestattet, unter dem 24. November 1888 be- 
schlossen, bei jedesmaliger Festsetzung des Jahresbudgets über die Ermäßigung Bestimmung zu treffen, 
welche rücksichtlich der im Tarif der an der Sulina-Mündung zu erhebenden Schiffahrts-Abgaben vom 
31. Dezember 1880 ) festgesetzten Gebühren gewährt werden kann. Zugleich hat die Kommission diese 
Ermäßigung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1889 auf 40 Prozent der tarifmäßigen 
Gebühren festgesetzt. 
Die Europäische Donaukommission hat unter dem 24. November 1888 beschlossen, daß die im 
Absatz 5 des Artikels 3 des Tarifs der an der Sulina-Mündung zu erhebenden Schiffahrts-Abgaben vom 
31. Dezember 1880 (z. vgl. Central-Blatt 1881 S. 148) den Schiffen öffentlicher Gesellschaften gewährte 
Vergünstigung in Zukunft nicht wehr von der Ausführung der Reisen nach einem im voraus festgesetzten 
Fahrplan abhängig sein, und der Text jener Bestimmung die folgende Fassung erhalten soll: 
Bei Beuichnun der Zahl der von den Schiffen der öffentlichen Geselliastons periodisch aus- 
geführten Reisen soll sccht jede Reise eines einzelnen Schiffes, sondern jede periodische Reise der Schiffe 
der Gesellschaft in Betracht kommen. 
" Centr-Blatt 1881, S. 148 und 1888, S. 19. 
) rhen , welche diese Be insiigung genleßen wollen, haben folgende Bedingungen zu erfüllen: 
stücke wrzulegen, ausn el ah Fiiebt 
e auf gesetzm aäͤßige iee asolgle ildung der Gesellschaft, der Heimathshafen, die Zahl und die Namen 
#1#: Schiffe der Gesen aft; 
2. die Endhäfen der zu befahrenden ziient 
3. die leberehr der Reisen in gewissen Zeiträumen; die Zahl der Reisen muß für den Monat wenigstens 
zwei, für das Jahr wenigstens seeobedn betragen. 
Jede öffentliche Gesellschaft, wäche die emäßigung genießen will, muß in Galatz einen hierzu mit besonderer 
Vollmacht versehenen Vertreter habe 
  
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