— 303 —
Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu betkiehen durch alle Postanstalten und Huchhandlungen.
XVII. Jahrgang. v Berlin, Freitag, den 24. Mai 1889. 922.
Inhalt: 1. val= und Teletzruphen-Wesen: Abänderungen 4. Eisenhahn-hesen: Ergänzung des Verzeichnisses der zur
der Postordnung vom 8. März 1870.. Seite 303 Uusstellung von Leichenpassen zuständigen Behörden und
ll · und
2 Stener-Wesen: Kontrole für den Handel mit Dienststellen
etreide in einigen Theilen der Grenzbezirke der Haupt. 5. Konfulst-Wesen: Ernennung; — Exequatur- Ertheilung
ollämter Kaldenkirchen und Norddon 305 "
3. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 6. #Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
vom 1. bis Ende April 18888 366 ——“ 307
1. Post= und Telegraphen-Wesen.
* Berlin W., 9. Mai 1889.
Abänderungen der Postordnung vom 8. Mürz 1879.5
Auf Grund der Vorschrift im F. 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Ok-
tober 1871 wird die Postordnung vom 8. März 1879 in folgenden Punkten abgeändert:
1. Im §. 5, „AUufschrift“ betreffend, ist am Schlusse des Absatzes Folgendes
nachzutragen:
Wenn der Bestimmungsort zwar mit einer Postanstalt versehen ist, aber nicht zu den allgemeiner bekannten
Orten gehört, so ist die Lage des Ortes in der Aufschrift noch näher zu bezeichnen.
2. Im §. 13, „Drucksachen“ betreffend, sind unter vu die Ziffer 1#) und die zu-
gehörigen Zeilen des Textes zu streichen, sowie die darauf folgenden Zahlen 2
bis 10 in 1 bis 9 abzuändern.
Am Schlusse des Absatzes Vu ist demnächst als neuer Absatz nachzutragen:
l Auf der Außenseite der Drucksachensendungen dürfen die nach §. 2 Absatz r bei Briefen zu-
lässigen Vermerke u. s. w. unter den dort vorgeschriebenen Bedingungen angebracht werden.
3. Im §. 19, „Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen“ betreffend, ist im Absatz#
und im Absatz V der zulässige Meistbetrag von sechshundert auf „achthundert" Mark
abzuändern. Der Absatz uu erhält folgende anderweite Fassung:
) Centr.-Bl. 1879 S. 185.
½% S. Centr.-Bl. 1886 S. 73 unter 5.6 4