Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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rungen, deren Leitungsfähigkeit durch die Temperatur erheblich größere Veränderungen als die der 
vorgenannten Materialien nicht erfährt. Widerstände aus Graphit, Kohle und Elektrolyten sind 
von der Beglaubigung ausgeschlossen. 
8. 2. 
Einrichlung. Die Einrichtung der zur Beglaubigung zuzulassenden Widerstände soll folgenden Anfor- 
derungen genügen: 
1. Die Anlage und Ausführung soll hinreichende Sicherheit und Unveränderlichkeit der 
Werthe gewährleisten. 
Theile, deren Beschädigung oder willkürliche Veränderung leicht möglich und schwer 
wahrnehmbar ist, sollen in einem festen, bei der Einreichung abnehmbaren Gehäuse ein- 
geschlossen sein, welches Einrichtungen für Aufnahme der durch die Reichsanstalt anzu- 
bringenden Sicherungsverschlüsse trägt. 
Auf jedem Meßgeräth soll eine Geschäftsnummer und eine Geschäftsfirma vermerkt sein; 
die letztere kann durch ein amtlich eingetragenes Fabrikzeichen ersetzt werden. 
. Der Werth des Widerstandes soll unter Beifügung der Bezeichnung „Ohm“ in dieser 
Einheit auf dem Meßgeräth unzweideutig angegeben sein; auf Widerstandssätzen ist die 
vorgenannte Bezeichnung nur einmal erforderlich. 
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* 
.3. 
cietrauchorider · Je nach dem Antrage der Betheiligten do den die Widerstände als Gebrauchswiderstände 
stund, Hräusom, oder als Präzisionswiderstände geprüft und beglaubigt, und zwar werden beglaubigt: 
hehstbe un 1. als Gebrauchswiderstände solche Widerstände, deren Abweichung von den Normalen der 
Reichsanstalt bei J4. 15 Grad des hunderttheiligen Thermometers —## 0,005 des Soll- 
werthes nicht überschreitet, 
2. als Präzisionswiderstände solche Widerstände, welche bei der auf ihnen verzeichneten 
Temperatur von den Normalen der Reichsanstalt um nicht mehr als = 0,001 des Soll- 
werthes abweichen. 
Bei Widerstandssätzen sollen diese Fehlergrenzen sowohl von jedem einzelnen Widerstand 
als von beliebigen Zusammenfassungen mehrerer Widerstände eingchalten werden. 
Lrempcralurangobe Die Angabe der Temperatur auf Präzisionswiderständen bat durch den Verfertiger zu er- 
beierazisene folgen. Nur bei Glasröhren mit Quecksilberfüllung, deren Beglaubigung als Präzisionswiderstände 
statthaft ist, Uübernimmt die Reichsanstalt auf Wunsch der Betheiligten die Anbringung dieser sowie 
der nach §. 2 Nr. 4 erforderlichen Bezeichnungen. 
ihre Fchlergrenzen. 
BMüüsung. Die Prüfung von Gebrauchswiderständen erfolgt durch Vergleichung bei mittlerer Zimmer- 
temperatur, diejenige von Präzisionswiderständen bei zwei verschiedenen, passend gewählten 
Temperaturen. 
8. 4. 
neglanbigung. Die Beglaubigung geschieht durch Aufbringen eines Stempels und einer Prüfungsnummer 
in der Nähe der Angabe des Widerstandswerthes durch Anlegung von Sicherungsverschlüssen am 
Gchäuse sowie durch Ausfertigung eines Beglaubigungsscheins. Bei Widerstandssätzen wird der 
Stempel in die Nähe eines der mittleren unter den angegebenen Widerstandswerthen gesetzt. Die 
Stempel und die Verschlüsse zeigen das Bild des Reichsadlers und die Jahreszahl der Prüfung. 
Bei dem Stempel für Präzisionswiderstände tritt ein fünsstrahliger Stern hinzu. 
« Der den gestempelten Widerständen beigegebene Beglaubigungsschein bekundet bei Gebrauchs- 
widerständen ihre Abweichung von den Normalen der Reichsanstalt bis auf = 0,001, für Präzisions- 
widerstände bei zwei Temperaturen bis auf wenigstens = 0,0001 ihres Sollwerthes, doch wird bei 
kleineren Widerständen die Angabe der Abweichungen nur bis zu 0,000 001 Ohm geführt. Hierbei 
ist anzugeben, daß das Ohm zu 1,06 Siemens-Einheiten berechnet ist. 
5. 
Auyferwiderstände. Widerstände aus starken Kupferseilen, bSe s0 den Bestimmungen unter F. 2 Nr. 1, 3, 4 
genügen, können ausnahmsweise zur Prüfung zugelassen werden. Ein solcher Widerstand wird beie 
der auf demselben angegebenen Temperatur oder, falls eine derartige Angabe fehlt, bei + 15 Grad 
mit den Normalen der Reichsanstalt verglichen und, wenn die Abweichungen = 0,01 des Soll-
	        
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