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3. Militär-Wesen.
Bekanntmachung.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 9. August v. J. (Central-Blatt S. 802) werden hierunter die-
jenigen Abänderungen vrröftentüch welche seitdem in dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern
in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen (Bekanntmachung vom 24. Juni 1887, Central-Blatt Anhang
S. 217) eingetreten sind.
Zweiter Nachtrag
zu
dem Gesammtuerzeichniß der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vor-
behaltenen Stellen.
Anmerkungen: l. Die in den Verzeichnissen aufgelührten Stellen sind den Militäranwärlern ausschließlich vorbehalten, so-
fern bei den einzelnen anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
2. Diejenlgen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Aufrückens
bezw. der Besörderung zugänglich sind, sind mit einem bezeichnet.
Angab Bezeichnung
dei den für Militär. der Bebörden, an welche
« wärter nicht aus- die Bewerbungen zu
Bezeichnung der Stellen. #clteglih bestimmten sichten sind, wenn es nicht Bemerkungen.
EStellen, in welchem J die egin selbst bei
Umfange dieselben welcher die Anstellung
vorbehalten sind. gewünscht wird.
I. Königreich Preußen.
II. Staatsministerium.
(An Stelle der Ziffer 1 des durch Bekanntmachung * 9. August 1888 — Central-Blatt S. 802 — veräffentlichten Nach-
8 ist zu setzen:)
1. —..——— fr Weitpreußen und
-Selretaratsasiftenten, "— mindestens zur Hälfte. —
Ill. Zinanzministerium.
Bei den nachstehend bezeichneten Vermerken des Gesammterkeichnisses vom 24. Juni 1887 — Central-Blatt S. 221 — ist
unter Ziffer 9e sta
Hauptzoll und Hauptsteueramts.
Assistenten 2c.“
zu setzen:
zusammengerechnet Provinzialk Steuer- Di ·
, mindestens zu einem rektio
ittheil.
(Ober-Kontrole, Assistenten,
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MN. 1.
INI
owie
vallemmie m bei den Provinzlal-Steuer-
Direktionen, nicht aber bef den Erb.
schaftsste nerämtern.
Ebendaselbft " Ziffer 10 zu streichen
„Hof. b Civsldtener Wittwenkafe zu
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