Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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dem Steueramt I. zu Cöslin im Bezirk des Hauptzollamts zu Colbergermünde die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen 1 und- II über inländisches Salz und 
dem Steueramt l. zu Burgdamm im Bezirk des Hauptzollamts zu Geestemünde die unbeschränkte 
Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über inländischen Taback. 
Es sind aufgehoben worden: 
das Steueramt I. zu Oipzacer im Bezirk des Hauptsteuerawts zu Lüneburg; 
das Nebenzollamt I. zu Katingsiel im Bezirk des Hauptzollamts zu Tönning und 
das Steueramt I. zu Netra im Bezirk des Hauptsteueramts zu Cassel 
Das Steueramt l. zu Fischhausen im Bezirk des Hauptzollamts zu Pillau ist in ein Steuer- 
amt ll. umgewandelt worden. 
Die Steuerämter l. zu Pudewitz und Gnesen sind aus dem Bezirk der Hauptzollämter zu 
Pogorzelice bbei. Inowrazlaw ausgeschieden und dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Posen zu- 
getheilt worden. « 
Dem Hauptsteucramt für ausländische Gegenstände zu Cöln und dem Nebenzollamt I. zu 
Herbesthal im Bezirk des Hauptzollamts zu Aachen ist die Befugniß zur Abfertigung derjenigen mit 
dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Branntweinfabrikate ertheilt worden, deren Alkoholgehalt 
nicht unter Anwendung des Thermo-Alkoholometers ermittelt werden kann. Die den Hauptzollämtern zu 
Aachen und Emmerich ertheilte gleiche Ermächtigung ist zurückgezogen worden. 
In Rogasen, Provinz Posen, ist ein Hauptsteueramt errichtet worden, welchem die bisher dem 
Hauptsteueramt zu Bromberg unterstellten Steuerämter I. zu Kolmar in Posen, Schneidemühl, Schokken, 
Wongrowitz und das Steueramt lI. zu Margonin, sowie die bisher dem Hauptsteueramt zu Posen unter- 
stellten Steuerämter l. zu Czarnikau, Filehne, Murowana-Goslin, Obornik und Schönlonke zugewiesen 
worden sind. Das bisherige Steueramt 1. zu Rogasen ist aufgehoben worden. 
Das Hauptsteueramt zu Rogasen erhält die Besugnisse zur Erledigung von Begleitscheinen #l, 
auch über inländisches Salz; zur Ausfertigung von Versendungsscheinen I und Il, sowie zur Erledigung 
von Versendungsscheinen II über inländischen Taback; zur Erledigum von Zuckerbegleitscheinen 1 und Il; 
zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen 1 und II über inländischen Branntwein; zur 
Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs; zur Abfertigung des mit dem 
Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Branntweins, Tabacks und Zuckers, des letzteren ohne 
Befugniß zur Polarisirung; zur Erhebung von Uebergangsabgaben, sowie zur Ausfertigung und Erledi- 
gung von Uebergangsscheinen. 
In Gleiwitz, Sagan und Breslau sind Hauptsteuerämter errichtet worden. Das neue Haupt- 
steueramt in Breslau ist als Hauptsteueramt Breslau lII., das bisherige als Hauptsteueramt Breslau J. 
bezeichnet worden. Gleichzeitig sind folgende Organisationsveränderungen eingetreten: 
Die bisher zu dem Bezirk des Hauptzollamts zu Landsberg O.-S. gehörigen Steuerämter I. 
zu Kreuzburg O.-S. und Constadt sind dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Oppeln überwiesen. 
Die bisher zu dem Bezirk des Hauptzollamts zu Liebau gehörigen Steuerämter I. zu Greiffen- 
berg und Hirschberg, sowie das Steueramt lI. zu Löwenberg sind dem Bezirk des Hauptsteueramts 
zu Liegnitz überwiesen. 
Das bisher zu dem Bezirk des Hauptzollamts zu Mittelwalde gehörige Steueramt I. zu 
Frankenstein ist dem Bezirk des Hauptsteuerent zu Schweidnitz überwiesen. 
Die bisher zu dem Bezirk des Hauptzollamts zu Myslowitz gehörigen Nebenzollämter II. zu 
Jarzombkowitz und Schwarzwasser, sowie das Steueramt 1. zu Sohrau sind dem Bezirk des 
Hauptsteueramts zu Gleiwitz überwiesen. 
Die bisher zu dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Glogau gehörigen Steuerämter I. zu Frey- 
stadt, Grünberg, Naumburg a. B. und Sprottau bud dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Sagan 
überwiesen. « 
Die bisher zu dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Görlitz gehörigen Steuerämter I. zu Mus- 
kau und Priebus sind dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Sagan überwiesen. 
Die bisher zu dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Liegnitz gehörigen Steuerämter I. zu Bunz- 
lau und Naumburg a. Qu. sind dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Sagan, sowie die Steuer- 
ämter I. zu Köben, Steinau a. O. und Wohlau dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Glogau 
überwiesen.
	        
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