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Die zu dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Oels gehörigen Steuerämter I. zu Auras, Hunds-
seld, Militsch, Trachenberg und Trebnitz sind dem Bezirk des Hauptsteueramts Breslau ll. über-
wiesen worden.
Die zu dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Oppeln gehörigen Steuerämter I. zu Cosel,
Tarnowitz, Tost und Ujest sind dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Gleiwitz überwiesen worden.
Die zu dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Ratibor gehörigen Steuerämter I. zu Loslau und
Rybnik, sowie das Nebenzollamt II. zu Golkowitz sind dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Gleiwitz
überwiesen
worden.
Das zu dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Schweidnitz gehörige Steueramt l. zu Striegau
ist dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Liegnitz überwiesen worden.
ie Steuerämter I. zu Gleiwitz und Sagan sind aufgehoben worden.
Den neuerrichteten Hauptsteuerämtern sind folgende Abfertigungsbefugnisse beigelegt worden:
A. Dem Hauptsteueramt zu Gleiwitz die Befugniß
1.
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B. Dem
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zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1, beschränkt auf die aus ausländischem Eisenblech
in der Fabrik von A. Leinweber & Co daselbst gefertigten, zur Ausfuhr bestimmten
Waaren; «
. zur Erledigung von Begleitscheinen I, beschränkt auf Eisenblech für die Fabrik von A. Lein-
weber & Co. daselbst;
zur Erledigung von Begleitscheinen II
. zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über inländisches Salz, beschränkt auf Wieliczkaer Stein-
salz für die chemische Fabrik des Dr. Hiller zu Gleiwitz;
u. zur Erledigung von Begleitscheinen II über dergleichen Salz: "“
. zur Ausfertigung von Versendungsscheinen I und lI über inländischen Taback:
. zur Erledigung von Versendungsscheinen II über inländischen Taback;
. zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs;
zur Ziederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen im Eisenbahn—
verkehr: - .
.zukAbfertigungdesmitdemAnfpruchaafSteueroergütuthausgehendenTabacks;
zur Erhebung von Uebergangsabgaben sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Ueber-
gangsscheinen. ·
Hauptsteueramt zu Sagan die Befugniß:
. zur Erledigung von Begleitscheinen I und ll;
zur Erledigung von Begleitscheinen 1 und II über inländisches Salz;
. zur Ausfertigung von Versendungsscheinen I und II über inländischen Taback;
. zur Erledigung von Versendungsscheinen lI über inländischen Taback;
. zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs; —
zur
zur
zur
von Baumwollgarnen Nr. 2c. 1, 2 und 3 des Tarifs;
des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Tabacks;
von Uebergangsabgaben, sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Ueber-
C. Dem Hauptsteueramt Breslau ll. die Befugniß:
1.
2.
zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Branntweins (aus
Privatlägern und Reinigungsanstalten):
zur Erhebung der Reichsstempelabgabe und Abstempelung von
a) Aktien, Renten= und Schuldverschreibungen (Nr. 1—3 des Tarifs zum Gesetze vom
3. Juni 1885),
b) Formularen zu Schriftstücken nach Nr. 4 daselbst,
T) Lotterieloosen (Nr. 5 daselbs.).
Z„ )
Die vorstehende Befugniß zu 2 ist dagegen dem Hauptsteueramt Breslau I. entzogen worden.
Im Königreich Bayern.
Dem Nebenzollamt ll. zu Griesen im Bezirk des Hauptzollamts zu Pfronten ist die Befugniß
ertheilt worden, Begleitscheine l, welche von dem Hauptzollamt zu Simbach und dem Nebenzollamt I.
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