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zu Salzburg über das unter Kolloverschluß im Durchgangsverkehr abgeferligte Getreide und Mehl aus-
gestellt werden, zu erledigen.
Zu Tauberrettersheim im Bezirk des Hauptzollamts zu Würzburg ist eine Uebergangsstelle mit
der Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs= und Transportscheinen errichtet worden.
Im Großherzogthum Hessen.
Dem Hauptsteueramt zu Bingen ist die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Nr. 4145
und 41 d6 des Zolltarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern beigelegt worden.
Im Herzogthum Braunschweig.
Das Salzsteueramt zu Oelsburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Braunschweig ist aufge-
hoben worden.
Das Steueramt zu Wolfenbüttel ist in ein Hauptsteueramt mit den Abfertigungsbefugnissen des
bisherigen Steueramts umgewandelt worden. Von dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Braunschweig
sind abgezweigt und dem Bezirk des neuerrichteten Hauptamts Wolfenbüttel zugetheilt die Stenerämter zu
Harzburg, Schöningen, Schöppenstedt, Helmstedt, Königslutter, Vorsfelde und Calvörde, die Steuer-
Rezeptur zu Solder und das Salzsteueramt zu Schöningen.
2. Konsfulat-Wesen.
Der Kaiserliche Vize-Konsul Isidoro Esteban Banwos in Drun (Spanien) ist gestorben.
Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Crefeld ernannten Herrn Evans Blake
ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
3. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
* Name und Stand Alter und Heimath Behoͤrde, welche die Datum
I .Gm"d Ausweiinug Ansssspa
2 der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. bescluften
—
I. 2. I 3. 4. 5. 6.
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs:
1.| Franz Wagner, (geboren am 26. August 1849 zu Bätter-schwerer und ginfacher Kaiserlichcn Bezirkspräsi. 19. September
Knecht, kinden, Kanton Bern, Schweiz, orts. Diebstahl (5 Jahre dent zu Colmar, |1 d. J.
angehörig ebendaselbst, Zuchthaus lant Er.
2
Cölestin Waldis-
perg, Knecht,
geberen am 6. April 1851 zu Altis=
hofen, Kanton Luzern, Schweiz, orts-
angehörig ebendaselbst, wohnhaft zuletzt
in Pfastatt, Ober-Elsaß,
tober 1884),
Diebstahl im wieder-
holten Rückfall und
Unzucht (3 Jahre
Zuchthaus laut Er.
kenntniß vom 25.Ok.
tober 1886),
kenntulß vom 20.Ok.
derselbe, 2. Oktober
d. J.