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Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen. -
DieSteueråmtcrll.zuBublitzichzirkchHauptzollamtszuColbekgermündeundzu
Neustettin im Bezirk des Hauptsteueramts zu Schivelbein sind in Steuerämter I. umgewandelt worden.
Dem Steueramt I. zu Neustettin ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! und II über
Waaren der Nummer 25 des Zolltarifs beigelegt worden.
Das Steueramt l. zu Kösen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Naumburg a. d. Saale und
das Steueramt ll. zu Lychen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Prenzlau sind aufgehoben worden.
Das Nebenzollamt l. zu Tuntschendorf im Bezirk des Hauptzollamts zu Mittelwalde ist in
ein Nebenzollamt ll. umgewandelt worden. Demselben bleibt die Befugniß zur Eingangsabfertigung von
Leinwand und Leinengarn zu anderen als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Karinammerg in dem
bisherigen Umfange belassen.
Im Königreich Württemberg.
In Leutkirch ist ein Kameralamt ohne grenzsteueramtliche Befugnisse errichtet worden, welchem
die nachstehend genannten, bisher den Kameralämtern Ochsenhausen, Waldsee und Wangen unterstellten
Grenzsteuerämter zugetheilt worden sind:
von dem Kameralamt Ochsenhausen
das Grenzsteueramt Egelsee,
von dem Kameralamt Waldsee
die Grenzsteuerämter Aichstetten und Aitrach, Gemeindebezirks Mooshausen,
von dem Kameralamt Wangen
die Grenzsteuerämter Friesenhofen, Gebrazhofen, Hofs, Leutkirch und Winterstetten.
Zu Unterzeil und Thannheim im Bezirk des Kameralamts zu Leutkirch sind Grenzsteuerämter
mit der Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein, Wein und geschrotenes
Malz errichtet worden.
Im Herzogthum Sachsen-Meiningen
ist dem Steueramt zu Sonneberg die allgemeine Niederlage-Befugniß, sowie die Befugniß zu Abferii-
gungen im Eisenbahnverkehr nach Maßgabe der §§. 63 und 66 bis 71 des Vereinsgollgesetzes bei-
gelegt worden.
In Elsaß-Lothringen.
Der Zollabfertigungsstelle am Centralbahnhof zu Straßburg i. Els. ist die Befugniß ertheilt
worden, Branntweinfabrikate, deren Alkoholgehalt nicht vermittelst des Thermo-Alkoholometers festgestellt
werden kann, mit dem Anspruch auf Steuervergütung zum Ausgang abzufertigen.
2. Marine und Schiffahrt.
Der III. Nachtrag zu der den Anhang zum internationalen Signalbuche bildenden „Amtlichen Liste der
Schiffe der deutschen Kriegs= und Handelsmarine mit ihren Unterscheidungs-Signalen für 1889“ ist
erschienen.
Berlin, den 4. November 1889.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Bosse.
3. Konusfulat-Wese n.
Denm zum belgischen Konsul in Leipzig ernannten Herrn Robert James Derham ist das Exequatur
Namens des Reichs ertheilt worden.