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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu betiehen durch alle Vostanstalten und Huchhandlungen.
XVII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. November 1889. M 49
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Inhalt: 1. Zol- und Siener= Wesen: Ergänzung der
Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergeseß hinsicht-
lich der Begleitscheine bei Zuckertransporten; — Abänderung
3. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil-
stands-Akten im Schutzgebiet der Neu. Guinea. Kompagnie
575
des Verzeichnisses der Zuckersteuerstellen; — Anderweite 4. WMarine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Heftes
Bestimmungen über B tweinst Berechtigungsscheine, der Entscheidungen des Ober. Seeamts und der Seeämter
sowie Steuervergütungsscheine für Branntwein und Zucker 575
Seite 5607 5. Pollzei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Konfulat--Wesen: Ernennng 575 Reichsgebette 5353795
1. Zoll= und Steuer--Wesen.
Der Bundeerath hat in seiner Sitzung vom heutigen Tage beschlossen, hinter §. 101 der Aus-
führungsbestimmungen zum Zurckerstenergesetz (Central-Blatt von 1888 Seite 267 folgd.) als S. 101
solgende Bestimmungen einzuschalten:
8. 101a.
„Bei der Ausfertigung eines Begleitscheins über mehrere mit Zucker beladene Eisenbahn-
wagen ist in den Begleitschein die Anzahl, Bezeichnung und das Gewicht der in jedem Wagen
verladenen Kolli aufzunehmen.
Bei Transporten unter Raumverschluß sind dem Begleitschein zu den Schlössern jeder
besonderen Kunstschloß-Serie 2 Schlüssel in gesonderter Verpackung beizugeben.
Falls unterwegs in Folge von Naturereignissen oder Unglücksfällen oder aus Eisenbahn-
Betriebsrücksichten ein oder mehrere Wagen zurückbleiben müssen, ist von der Güter-Expedition
eine beglaubigte Abschrift von dem Begleitschein zu fertigen und auf dem Original, sowie auf
der Abschrift mit rother Tinte ein Vermerk über die zurückgebliebenen Wagen zu machen, welchem
etwa folgende Fassung zu geben ist:
„Eisenbahnwagen Vr. laufunfähig und behufs Umladung in Station N. zurück-
geblieben.
Duplikatschlüssel zurückbehalten.
(Datum, Stempel und Unterschrift der Güter-Expedition.)“