Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

— 575 — 
2. Konsulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Ludwig Jacobsen zum Bize- 
Konsul in Coronel (Chile) zu ernennen geruht. 
3. Kolonial-Wesen. 
Giemäß §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebietc, vom 17. April 1886 
in Verbindung mit Art. Ill des Gesetzes vom 15. März 1888 und auf Grund des §. 1 des Gesetzes, 
betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Reichsangehörigen im Aus- 
lande, vom 4. Mai 1870, ist dem Gerichtsaktuar Oskar Hering in Kerawara im Schusgebiete der Neu- 
Guinca-Kompagnie für den Bezirk der Blanche-Bay in Neu-Pommern und für die Dauer seiner amtlichen 
Thätligkeit auf der Station Kerawara die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, in Fällen der Ab- 
wesenheit oder sonstigen Verhinderung des Standesbeamten, bezüglich aller Personen, welche nicht Ein- 
geborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbe- 
fälle derselben zu beurkunden. 
4. Marine und Schiffahrt. 
Das fünfte Heft des achten Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen 
des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen u. Co. 
in Hamburg erschienen und zum Preise von 2,00 7J. zu beziehen. 
Polizei--Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
2 i : — 
Name und Stand Alter und Heimath " Behörde, welche die | Dan 
2 - Grund www Ausweihm s- 
I der Ausgewiesenen. " der Bestrafung. beschlossen bst beschusten . 
l 
1. 2. l 3. D 4. I 5. 6. 
  
a) Auf Erund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1., Nikolaus Müller, sgeboren am Februar 1860 zu. Diebstahl mittelst Ein-Kaiserlicher Bezirkspräsi. F Alteber 
Käser, Ruswyl, 2n ortsangehörig eben. bruchs (2 Jahre und, dent zu Colmar, 
daselbst, wohnhaft zuletzt in Mül]6 Monate Juchthaus 
hausen, Elsaß-Lotbringen, laut Erkenntniß vom
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.