Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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dem Steueramt I. zu Scharmbeck im Bezirk des Hauptzollamts zu Geestemünde die Befugniß 
zur Erledigung von Degliicheinen über Kokosfasern in Strängen (Kokosgarn). 
Im Königreich Bayern. 
Dem Nebenzollamt zu Neustadt a. Haardt im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau ist die 
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über Weizensendungen für das Mühlenlager der Aktien- 
gesellschaft für Mühlenbetrieb daselbst und zur Ausfertigung von Begleitscheinen ! über die aus diesem 
Lager ausgeführten Mühlenfabrikate ertheilt worden. 
Im Gebiet der freien und Hansestadt Hamburg. 
Die Zollassistentur Sternschanze ist mit der in den Räumen der ehemaligen Zollvereinsnieder- 
lage befindlichen Post-Zollabfertigungsstelle des Hauptzollamts Kehrwieder zu einer dem letztgenannten 
Hauptamt unterstellten Abfertigungsstelle vereinigt wirhen. 
Dieser neuen Abfertigungsstelle, welche die Firma „Hauptzollamt Kehrwieder, Zollabfertigungsstelle 
Sernschanzen führt, sind die nachstehend aufgeführien Befugnisse beigelegt worden: 
Ausfertigung von Begleitscheinen I und lI: 
Erledigung von Begleitscheinen I und Il neben der Abfertigung der unter Eisenbahnwagen- 
verschluß eingehenden Eisenbahnpüter (vergleiche 6c0: 
Erledigung von Begleitscheinen ! und lI über inländisches Salz; 
Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen I und U über inländischen Branntwein; 
Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs: 
Abfertigungen im Eisenbahnverkehr und zwar: 
a) Waaren-Ein= und Ausgang 5# 63 und 66—71 des Vereinsgollgesetzes), 
b) Aus= und Umladungen des unter Wagenverschluß beförderten Güter (§. 65 des Vereins- 
zollgesetzes), 
) Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (§. 96 des Vereins- 
zollgesetzes und 8. 27 des Eisenbahnregulativs), 
4) Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter: 
Abfertigung von 
a) Baumwollengarnen Nr. 2c 1, 2 und 3 des Zolltarifs, 
b) Leinengarnen Nr. 22 und b des Zolltarifs, 
T) Leinwand Nr. 22f, g1, c22 und Anmerkung zu k und g, 
d) Wollenwaaren Nr. 414 5 und 6 
zu anderen als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarifposition; 
8. Abseruns des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden 
u) Bieres, 
b) Branntweins, 
0) Tabacks, 
4) Zuckers, 
P) der ausgehenden, nicht unter stehender Kontrole eingesalzenen Gegenstände, für welche die 
Salzabgabenvergütung beansprucht wird, 
ß) Branntweinfabrikate, deren Alkoholgehalt nicht unter Auwendung des Thermo-Alkoholo- 
meters ermittelt werden kann, 
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und Ertheilung der Ausgangsbescheinigung; 
9. Erhebung von Uebergangsabgaben, sowie Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen. 
In Elsaß-Lothringen. 
Dem Nebenzollamt lII. zu Deutsch-Oth im Bezirk des Hauptzollamts zu Diedenhofen ist die 
Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen ! über das auf der Eisenbahnstrecke von der französischen 
Grenze bei Villerupt bis Deutsch-Oth aus den Hüttenwerken zu Villerupt beziehungsweise den vereinigten 
Hüttenwerken des Beckens Longwy eingehende Roheisen, sowie die Befugniß zur Verzollung dergleichen 
Roheisens, auch wenn die Gefälle für die ganze Wagenladung den Betrag von 75 — übersteigen, 
beigelegt worden.
	        
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