Tentral. Blatt
D eutsch e Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu — durch alle Postanstalten und Luchhandlungen.
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XVII. dahrgang. Berlin, Freitag, den 13. Dchenter 1889. E 9# 51.
Ingalt 1. — " Wesen: Abänderun en des
F. 95 sowie einiger Formulare zu den zur " 8. Konfulst-Wesen: Ernennunnng 588.
stimmungen zum Zuckersteuergesetz Seite 595 4. pPollzel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Deanl-Mesen: Status der ipe Notendanken *— Reichsgebettee 588
November 19888 ....... "%
1. Zeoll-und SteuereWesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 5. d. Mts. beschlossen, die Ausführungsbestimmungen zu
dem Zuckersteuergesetz vom 9. Juli 1887 (Central-Blatt von 1888 Seite 267 ff.) wie folgt abzuändern:
1. §. 95 Absatz 2 unter b erhält die Fassung:
ab. bei der Entnahme von Syrup und Melasse außerdem auch eine Angabe darüber, ob
der Quotient unter 70 oder 70 und mehr beträgt (vergl. §. 7),“
2. an die Stelle des Schlußsatzes des Absatz 4 daselbst tritt die Bestimmung:
„Auch sind Abweichungen von den Angaben über den Ouotienten der Zuckerabläufe
straffrei, insofern nicht in den Fällen, in welchen der Quotient auf weniger als 70 an-
gegeben ist, der ermittelte Quotient 72 oder mehr beträgt.“
3. in den Anmerkungen ) der Formularmuster 10, 14, 15 und in den Anmerkungen 5) der
Formularmuster 19 und 22 ist nach den Worten tbei Abläufen der Quotient“ hinzuzufügen:
„ und zwar entweder in einer bestimmten Zahl oder nach der Lage unter 70 oder der
höheren.“
Berlin, den 10. Dezember 1889.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr von Maltzahn.