Contents : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

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437 8 25. Einteilung der von der Zusammenlegung betroffenen Grundstücke und Bodenklassen. Nach Ansführung der Vermessung der einzelnen in Frage kommenden Grundstücke und Grundstücksteile ist von dem Spezialkommissar unter Zuziehung des Sachgcometers (6 23) die Aufsuchung und Feststellung der vorhandenen verschiedenen Bodenklassen (Ortsbodenklassen bez. Haupt= und Unterklassen) der einzelnen Grundstücke vorzunehmen. « Zur Aufsuchung und Feststellung der womöglich im Einverständnisse der Beteiligten zu bestimmenden Ortsbodenklassen, welche durch den landwirtschaftoverständigen Spezialkommissar geleitet und ausgeführt wird, sind sämtliche Beteiligte, oder, wenn diese mit den örtlichen Verhältnissen genau bekannte und gehbUrig legitimierte Stellvertreter zu diesem Zwecke gewählt haben, deren Stellvertreter vorzuladen. Zum Zwecke der Einteilung in die einzelnen Klassen sind die aufhefundenen Verschiedenheiten des Bodens nach dessen natürlicher Beschaffenheit in der Ackerkrume und in dem Untergrunde unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Lage, Abdachung, Ansteigung und aller sonstigen auf die Nutzbarkeit und den bleibenden Reinertragswert förderlich und nachteilig einwirkenden Nebenumstände, in Bodenklassen einzustellen. Diese Einteilung in Klassen erfolgt für Ackerland und Wiese jedenfalls getreunt und je nach Bedarf auch getrennt für andere Gattungen von Grundstücken (§ 5 des Gesetzes); es können jedoch Teiche, Wege und Wasserläufe, sowie Gärten, Lehden und Holzboden in die Klassen gleichwertigen Acker= und Wiesenlandes eingestellt werden (vergl. § 26 Abs. 4 und § 30). Die Abschätzung muß so vollständig sein, daß in dieser alle bei der spcziellen Bodeneinschätgung (§ 20) zu beobachtenden Verhältnisse in befriedigender Weise berücksichtigt werden können. Die vorhandene Bodenverschiedenheit wird sich leicht teils durch Befragen der Brteiligten, welche zur wahrheitsgetreuen örtlichen Bezeichnung derselben aufzufordern sind, teils mittelst eigener Anschauung durch Eingraben und Ausstechen der Erde finden lassen. Für diese Einteilung wird noch auf folgendes hingewiesen: Die Beschaffenheit der Ackerkrume ergibt sich aus der Art und dem Mengenverhältnis ihrer Bestandteile. Die Bestandteile, welche hier vorzugsweise