Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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dem Steueramt J. zu Rüdesheim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Biebrich die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen II über Wein und Cognac:; 
dem Steneramt l. zu Cöpenick im Bezirk des Haupsteueramts zu Eberswalde die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen 1 über inländisches Salz für die Seifenfabrik von G. Heine und für 
die Soda= und Natronsulphatfabrik des Dr. Goldschmidt in Cöpenick und 
dem Steueramt I. zu Limburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Oberlahnstein die Befugniß 
1. zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über unbearbeitete Tabackblätter, Stengel, Rippen und 
Tabackfabrikate (Nr. 25 v 1-und 2 des Zolltarifs): 
2. zur Ausfertigung von Begleitscheinen II. über rohen Kaffee (Nr. 25 m 1), geschälten Reis (Nr. 258) 
und über unbearbeitete Tabackblätter, Stengel, Rippen und Tabackfabrikate (Nr. 25 v 1 und 2);; 
3. zur Erledigung von Begleitscheinen I über alle Waaren mit Ausnahme von Lokomotiven, Loko- 
mobilen und Petroleum und mit der aus §. 3 des Zolltarifgesetzes sich ergebenden Beschränkung und 
4. zur Erledigung von Begleitzetteln über Getreide und andere Erzeugnisse des Landbaues (Nr. 9 des 
Zolltarifs), über Feigen, Korinthen, Rosinen (Mr. 25 h 2), über Gewürze aller Art, nicht besonders 
genannt (Nr. 25 0, über Honig (Nr. 25 1), über gesalzene Heringe (Nr. 25 K), über getrocknetes Obst 
und Nüsse, auch Obst ohne Zuckerzusatz eingekocht (Nr. 2550 2) und über Oel, anderweit nicht ge- 
nannt, und Fette (Nr. 20). 
Das Steueramt II. zu Schnackenburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lüneburg ist auf- 
gehoben worden. 
Die dem Steueramt l. zu Bunzlau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Sagan ertheilte Be- 
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über Getreide ist zurückgezogen worden. 
Im Königreich Bayern. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Nebenzollamt lI. zu Laufen im Bezirk des Hauptzollamts zu Reichenhall die unbeschränkte 
Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und ll, sowie die Befugniß zur Ab- 
fertigung des Waaren-Ein= und -Ausgangs im Eisenbahnverkehr (§§. 63 und 66—71 des Vereins- 
Zollgesetzes) und zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß ankommenden Begleitscheingüter; 
dem Hauptzollamt zu Simbach die Befugniß zur Abfertigung von Leinenwaaren der Tarif- 
nummern 22 f und 22 8 1 und 2 zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern; 
den Aufschlag-Einnehmereien zu Bissingen im Bezirk des Hauptzollamts zu Augsburg, zu 
Marktzeuln und Neunkirchen a. Br. im Bezirk des Hauptzollamts zu Bamberg und zu Gmund 
und Miesbach im Bezirk des Hauptzollamts zu Rosenheim die Befugniß zur Erledigung von Ver- 
sendungsscheinen I über nicht denaturirten steuerfreien Branntwein zu Heilzwecken, sowie 
den Aufschlag-Einnehmereien zu Murnau im Bezirk des Hauptzollamts zu München und 
St. Ingbert im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau die Befugniß zur Erledigung von Branntwein- 
Versendungsscheinen 1 und ll. 
Die dem Nebenzollamt zu Neustadt a. Haardt in Bezug auf die aufgelöste Firma Weil & Co. 
ertheilte Befugniß (Erledigung von Begleitscheinen I über Weizen) ist für die an die Stelle jener Firma 
getretene, „Lambrechter Hartweizengries= und Teigwaarenfabrik Blum & Co.“ als giltig erklärt worden. 
Im Königreich Sachsen. 
Es ist ertheilt worden: « 
dem Nebenzollamt II. zu Saigerhütte-Grünthal im Bezirk des Hauptzollamts zu Annaberg 
die Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über Bleche und Draht der Tarifnummern 19b 
aus der Fabrik von F. A. Lange in Böhmisch-Grünthal und 
der Steuer-Rezeptur zu Scheibenberg im Bezirk desselben Hauptamts die Befugniß zur Er- 
ledigung von Begleitscheinen II über unbearbeitete Tabackblätter und Tabackstengel, sowie von Versendungs- 
scheinen II über inländischen Taback. « 
Im Großherzogthum Baden. 
Dem Nebenzollamt l. zu Pforzheim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Karlsruhe ist die Be- 
fugniß zur Abfertigung von unter Wagenraumverschluß eingehendem ausländischen Bier, sowie den
	        
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