10
Gesetz- Blatt
Königreich Bayern.
2.
München, den 17. Jannar 1854.
Inhalt:
Gesen, die Aufbringung der Minel zur Bewilligung den momentanen Umerstötgungen für die gering besoldeten
Bedlensteten betr.
Gesetz,
die Aufbringung der Mittel zur Bewilligung von
momentanen Unterstützungen für die gering be.
soldeten Bediensteten betr.
Maximilian II.
von Gottes Gnaden, König von Bayern,
Pal#graf bei Uhein,
Hemog von Bayern, Franken und in
Schwaben rc. cc.
Wirhaben nach Vernehmung Unseres
Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung
der Kammer der Reichsradthe und der Kammer
der Abgeordneren beschlossen und verordnen,
was folge:
Einziger Artikel.
Der Scaatsminister der Finanzen wird
ermächtigt, zur Aufbringung der Fonds, aus
welchen bei der andauernden Höhe der Ges
treidpreise und der herrschenden Theuerung