Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1853-1855. (16)

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Gesetz-  Blatt

Königreich  Bayern.

 

2.

München,  den  17.  Jannar  1854.

 

Inhalt:
Gesen,  die  Aufbringung  der  Minel  zur  Bewilligung  den  momentanen  Umerstötgungen  für  die  gering  besoldeten

Bedlensteten  betr.

 

Gesetz,
die  Aufbringung  der  Mittel  zur  Bewilligung  von
momentanen  Unterstützungen  für  die  gering  be.
soldeten  Bediensteten  betr.

Maximilian  II.
von  Gottes  Gnaden,  König  von  Bayern,
Pal#graf  bei  Uhein,
Hemog  von  Bayern,  Franken  und  in
Schwaben  rc.  cc.
Wirhaben  nach  Vernehmung  Unseres

Staatsrathes  mit  Beirath  und  Zustimmung
der  Kammer  der  Reichsradthe  und  der  Kammer
  der  Abgeordneren  beschlossen  und  verordnen,
  was  folge:

Einziger  Artikel.

Der  Scaatsminister  der  Finanzen  wird
ermächtigt,  zur  Aufbringung  der  Fonds,  aus
welchen  bei  der  andauernden  Höhe  der  Ges
treidpreise  und  der  herrschenden  Theuerung