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II.
An die Stelle des „Chefs der Admiralität“ tritt
in den §§. 82, 2; 83, z und 1: 93, s und #
der „kommandirende Admiral“
in S. 83,7
das „Reichs-Marine-Amt“.
III.
An die Stelle des „Generalkommando der Marine“ tritt
in 8. 99, 3
das „Reichs-Marine-Amt“.
IV.
In §. 2 ist
unter Nr. 2 am Schluß hinzuzufügen:
„bezw. aus der Marineordnung“.
unter Nr. 3 als vorletzter Absatz einzuschalten «
„Die Mitwirkung des Oberkommandos der Marine hinsichtlich der Ersatzangelegenheiten
der Marine in der dritten Instanz ergiebt sich aus dem Inhalt dieser Verordnung bezw.
aus der Marineordnung“.
V.
In der Anlage 4 Nr. 6 ist hinter „Werftdivision“ einzuschalten
„bezw. Torpedo-Abtheilung“
In dem zugehörigen Muster a ist auf der ersten Seite
unter
„ten Werftdivision“ zu setzen
„ten Torpedo-Abtheilung“.
VI.
Es ist zu setzen
in 1,1
tatt „17“ „19“,
in §s.l 53, 5; 103, 75 121, 2b
statt „l., II., IM. und X. Armcekorps“ „I., II., IX., X. und XVII. Armeekorps“,
in §. 128,7
statt „des Eisenbahn-Regiments“
„der Eisenbahn-Brigade“.
VII.
Das Citat unter §§. 29, 46 32,2 und 5 ist zu vervollständigen durch
„G. v. 8. 2. 90.“
In 8. 40, 4, Abs. 1 ist statt „und 2“ zu setzen:
„2 und 38“.
Berlin, den 20. März 1890.
Der Reichskanzler.
v. Bismarck.
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.