Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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II. 
An die Stelle des „Chefs der Admiralität“ tritt 
in den §§. 82, 2; 83, z und 1: 93, s und # 
der „kommandirende Admiral“ 
in S. 83,7 
das „Reichs-Marine-Amt“. 
III. 
An die Stelle des „Generalkommando der Marine“ tritt 
in 8. 99, 3 
das „Reichs-Marine-Amt“. 
IV. 
In §. 2 ist 
unter Nr. 2 am Schluß hinzuzufügen: 
„bezw. aus der Marineordnung“. 
unter Nr. 3 als vorletzter Absatz einzuschalten « 
„Die Mitwirkung des Oberkommandos der Marine hinsichtlich der Ersatzangelegenheiten 
der Marine in der dritten Instanz ergiebt sich aus dem Inhalt dieser Verordnung bezw. 
aus der Marineordnung“. 
V. 
In der Anlage 4 Nr. 6 ist hinter „Werftdivision“ einzuschalten 
„bezw. Torpedo-Abtheilung“ 
In dem zugehörigen Muster a ist auf der ersten Seite 
unter 
„ten Werftdivision“ zu setzen 
„ten Torpedo-Abtheilung“. 
  
VI. 
Es ist zu setzen 
in 1,1 
tatt „17“ „19“, 
in §s.l 53, 5; 103, 75 121, 2b 
statt „l., II., IM. und X. Armcekorps“ „I., II., IX., X. und XVII. Armeekorps“, 
in §. 128,7 
statt „des Eisenbahn-Regiments“ 
„der Eisenbahn-Brigade“. 
VII. 
Das Citat unter §§. 29, 46 32,2 und 5 ist zu vervollständigen durch 
„G. v. 8. 2. 90.“ 
In 8. 40, 4, Abs. 1 ist statt „und 2“ zu setzen: 
„2 und 38“. 
Berlin, den 20. März 1890. 
Der Reichskanzler. 
v. Bismarck. 
  
  
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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