Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

                                        —    237       —                                                                      Bezeichnung der Stellen. 
   
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche 
die Bewerbungen zu 
richten sind, wenn es nicht 
die Behörde selbst ist, bei 
welcher die Anstellung 
gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
11. 
12. 
13. 
14. 
*15. 
*16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
zi. 
22. 
23. 
24. 
25. 
26. 
27. 
28. 
29. 
30. 
31. 
32. 
33. 
34. 
35. 
V. Zoll. 
Büreauassistenten, 1) 
Büreaudiätare, 
Assistenten im Stations= und Expeditions- 
dienst, 1) " 
Diätare im Stations- und Expeditionsdienst, 
Zugführer, 
Packmeister, 
Materialienverwalter II. Kl., 
Materialienaufseher, 
Güterbodenmeister, 
Wägemeister, 
Telegraphisten und Hülfstelegraphisten, 
Büreaugehülfen. 1) 
Schaffner, 
Kassendiener, 
Büreaudiener, 
Portiers und Perronwärter, 
Billetdrucker, 
Expedirende Weichenwärter, 
Weichenwärter, 
Bahnwärter, 
Bremser, 
Wächter, 
Schmierer, 
Pumpenwärter, 
Güterbodenvorarbeiter. 
l 
l 
  
zur Hälfte. 
111111111111111111111 
Großherzogliches Mili- 
tiüär= Departement zu 
Schwerin. 
  
  
                      X. Großherzogthum Oldenburg. 
(Im Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 273 — ist zu ändern:) 
B. Bei den einzelnen Verwaltungen. 
und Steuerderwaltung. 
1. Grenzaufseher und Steueraufseher. 
Großherzogliche Zoll. 
direktion zu Oldenburg. 
                          XVIII. Fürstenthum Waldeck. 
(Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 285 —.) 
Die Stelle des „Staatskassenschreibers“ ist seit dem 
1. Januar 1891 in Wegfall gekommen und daher 
zu streichen. 
  
) Zu 11, 13 und 22 mit 
der Maßgabe, daß die bei 
Uebergang der Bahnen in 
die landesherrliche Ver- 
waltung übernommenen 
Diätare zum Aufrücken in 
diese Stellen zunächst be- 
rücksichtigt werden können. 
Zu 1. Bewerber Es das 
36. Lebensjahr nicht über- 
schritten haben. 
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