à ¼ 5000 lit. A. A. in lila Farbe,
v 2000 „ B. B. in blauer Farbe,
„ 1000 „ C. C. in rother Farbe,
500 „ D. D. in grüner Farbe,
200 „ E. E. in orange Farbe,
„ 100 „ F. F. in branner Farbe
ausgebe.
Die Genehmigung erfolgte unter der Bedingung, daß sich der Gesammtbetrag der aus
gegebenen Pfandbriefe (älterer und neuerer Kategorie) jeweild innerhalb der durch Ministerial.
Entschließung vom 19. März 1896 Nr. 5510 (Gesetz- und Verordnungeblatt Nr. 12 S. 189)
gesteckten Grenze hält.
München, den 30. Dezember 1896.
Krhr. v. Feilitzsch.
Der General-Sekretär:
Ministerialralh v. Kopplstätter.
Nr. 24262.
Bekanntmachung, die Revision der Arzueitaxe für das Königreich Bayern betresfend.
K. Slaatsministerium des Innern.
Unter Bezugnahme auf Abs. 3 der Kgl. Allerhöchsten Verordnung vom #. Jannar 181//1,
die Arzueitaxordnung für das Königreich Bayern betreffend Gesetz und Verordnungsblatt
S. 15 — und die Ministerialbekanntmachung vom 12. Dezember 1895 Geseéund
Verordnungsblatt S. 419 wird nach Einvernahme der Apothekergremien, der Kreio
Medizinalausschüsse und des Obermedizinalansschusses bekannt gegeben, daß eine Aenderung
der gegenwärtig geltenden Arzneitaxen nicht veranlastt ist.
München, den 31. Dezember 1896.
Krhr. v. Feilitzsch.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Kopplstätter.