Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

                                       —    252    —  
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs— 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
Bemerkungen. 
  
6. Werra-Eisenbahn (für die Strecke 
Themar—Schleusingen). 
## 
bahn. 
Saal= Eisenbahn. 
  
Subaltern= und Unterbeamte. 
40 Jahre. 
  
  
Direktion der Werra-Eisen- 
bahngesellschaft zu Mei- 
ningen. 
XlI. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Altenburg-Zeitzer Eisenbahn. 
Eisenberg-Crossener Eisenbahn. 
Weimar-Gerger Eisenbahn. 
  
Untere Betriebsbeamte, mit 
Ausnahme der einer tech- 
nischen Vorbildung be- 
dürfenden. 
Hülfswärter, 
Bahnwärter, 
Weichensteller. 
Bahnwärter, Weichensteller. 
35 Jahre. 
35 
35 
Eine Alters- 
grenzeist nicht 
festgesetzt. 
  
  
Königliche Generaldirektion 
der Sächsischen Staats- 
eisenbahnen zu Dresden. 
Vorstand der Eisenberg- 
Crossener Eisenbahngesell- 
chaft zu Eisenberg in 
Altenburg. 
Direktion der Saal-Eisen- 
bahngesellschaft zu Jena. 
Direktion der Weimar-Geraer 
Eisenbahngesellschaft zu 
Weimar. 
XIII. Derzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Arnstadt-Ichtershausener 
Eisen- 
. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn. 
Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn. 
  
  
Subaltern= und Unterbeamte. 
Expeditionsdiätar, Schaffner, 
Weichensteller, Bahnwärter. 
40 Jahre. 
35 
  
  
Betriebsverwaltung Thürin- 
Acher Nebenbahnen zu 
eimar. 
Despgleichen. 
XIV. DBDerzogthum Anhalt. 
Subaltern- und Unterbeamte. 
Eine Alters- 
grenzeist nicht 
festgesetzt. 
  
  
Vorstand der Gernrode-Harz-= 
geroder Eisenbahngesell. 
schaft zu Ballenstedt. 
  
  
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn-= 
dienst in dieser Be- 
ziehung und ins- 
besondere bezüg- 
lich der Ermitte- 
lung der Militär- 
anwärter beste- 
henden Vorschrif. 
ten zur Anwendung 
zu bringen. 
Der Betrieb dieser 
Bahn is verpach- 
tet; es kann daher 
die Anstellung 
eines Beamten nur 
für die Dauer der 
bis zum Jahre 
1892 laufenden 
Pachtzeit gewähr. 
leistet werden. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn= 
dienst in dieser 
Beziehung gülti- 
gen Vorschriften 
zur Anwendung 
zu bringen. 
Bei der Besezung 
sind bis zum Er- 
lasse reichsgesetz- 
licher Bestimmun- 
gen die für den 
Staatsdienst be- 
stehenden oder 
noch zu erlaffenden 
Vorschriften sinn- 
gemäß zur An- 
wendung zu brin- 
gen.
	        
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