— 319 —
Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. Dezember 1891. 6 S 49.
Inhalt: 1. Konsulat. Wesen: Nachtrag zu der Instruktion 3. Zoll- und Steuer-Wesen: Bestellung zweier Stations-
zur Ausführung des Gesetzes über die Konsulargerichts- Kontrolbheen: 320
barkeit; — Exequatur-Ertheiliuing Seite 319 *- · »
2. Marine und Schiffahrt: Abänderung des Formulars zu 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
den Schiffszertifikaten.... . . . . . .. 330 Reichsgebitt... 320
1. Kon sulat= Wesen.
Uachtrag
zu der Instruktion zur Ausführung des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit)
Zur Aufnahme von Wechselprotesten (Artikel 41, 58, 62, 87—)91 der Allgemeinen Deutschen
Wechsel-Ordnung) in den Konsulargerichts-Bezirken sind außer den mit Gerichtsbarkeit versehenen Konsuln
und deren Vertretern auch die gemäß §. 10 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 10. Juli
1879 bei den Konsulargerichten zu Gerichtsschreibern und zu Gerichtsvollziehern bestellten Personen befugt.
Dieselben werden in jedem einzelnen Falle durch den Vorsteher des Konsulats mit der Protest-
aufnahme beauftragt.
Die in Gemäßheit des Artikels 88ff. der Wechselordnung aufzunehmenden Protest-Urkunden sind mit
dem rücklaufenden Wechsel unter Zurückbehaltung einer Ausfertigung den Protestnehmern zu übermitteln.
Aus den zurückbehaltenen Protest-Ausfertigungen werden die nach Vorschrift des Artikels 90 der
Wechsel-Ordnung zu führenden Register bei jedem Konsulat für den betreffenden Gerichtsbezirk in der
Weise gebildet, daß diese Ausfertigungen mit fortlaufenden Zahlen versehen und in ein mit dauerhaftem
Einband versehenes Register zusammengeheftet werden. Die entstehenden, in der Registratur des Konsulats
aufzubewahrenden Bände sind von Zeit zu Zeit durch den Vorsteher des Konsulats in der Art ab-
zuschließen, daß derselbe die Anzahl der einzelnen Protest-Ausfertigungen hinter der letzten derselben durch
seine Unterschrift unter Beifügung des Amtssiegels bezeugt.
Die so gebildeten Register sind auf Verlangen den Betheiligten vorzulegen.
Berlin, den 27. November 1891. Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Marschall.
*) Val. Centr.-Bl. von 1879, S. 575.
63