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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu betiehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XIX. Jahrgang. Verkin, Freiiag, den 13. Feruer 1891 Nr..7.
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nbalk anlis Hande- und Gewerbe Wesen- Kündigung 4. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande
2. Konsulat-Wesen: Bestellung eines Konsular-Agenten 33 oder den Befugnissen der Zoll= und Stien erstellen 8
3. Militär-Wesen: Abänderungen der Landwehr-Bezirks- 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Eintheilung 33 Reichsgebt. 35
1. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Der Handels= und Schiffahrtsvertrag zwischen Deutschland und Portugal vom 2. März 1872 (Reichs-Ges.-
Bl. S. 254) ist am 31. Januar d. J. von der Königlich portugiesischen Regierung gekündigt worden.
Infolge dieser Kündigung tritt der bezeichnete Vertrag am 1. Februar 1892 außer Kraft.
2. Kon sulat Wesen.
Von dem Kaiserlichen Konsulatsverweser in Managua (Nicaragua) ist der Kaufmann Hugo von Lützow
zum Konsular-Agenten in Corinto bestellt worden.
3. Militär-Wesen.
Die dem §. 1 der Wehrordnung vom 22. November 1888 beigefügte Landwehr-Bezirkseintheilung
(Central-Blatt 1889 S. 132) wird gemäß §. 1 Ziffer 6 a. a. O. an den einschlägigen, zum Theil bereits
abgeänderten Stellen berichtigt wie folgt:
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