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Alter. Die Erhebungen von 1900 haben die bereits früher gemachte Wahrnehmung
bestätigt, daß die Blindenhäufigkeit mit dem steigenden Lebensalter sehr erheblich zunimmt.
Wie aus der tabellarischen Zusammenstellung auf S. 158—159 und deutlicher noch aus der
nachstehenden Übersicht hervorgeht, war dieses Anwachsen bis ungefähr zum 80. Lebensjahre
durchschnittlich ein beständiges und regelmäßiges; auch trat es in dieser Weise bei beiden
Geschlechtern zutage.
Von je 100 Blinden im Reiche waren alt:
über über über mehr
60 bis 7070 bis 80 80 bis 90 als 90
Jahre Jahre Jahre Jahre
wenigerber über! über über über iber über
als 5 5bis 10 H110 bis 15815 bis 20|20 bis 300 bis 404 bis 500 bis 60
Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre
1, 2,0 3, 4,0 8,5 9.1. 11,1 14,6
17, 17, 8,5 0,
— — -
N—...N1 —-4,8
7,.
Während also diese Blindenziffer bis zum 50. Lebensjahre in ziemlich mäßigen Grenzen
zunahm, zeigte sie in den nächsten 10jährigen Altersstufen bis zum 80. Lebensjahre einen
wesentlich beschleunigten Anstieg; nahezu 60 Prozent aller gezählten Blinden entfielen auf
die Altersklassen vom 50. Lebensjahre an, mehr als 44 Prozent der Blinden waren älter
als 60 Jahre. Zwar erscheint für diese höheren Altersklassen eine gewisse Einschränkung
der Ziffern durch den Umstand geboten, daß etwa vom 50. Lebensjahre an die Fälle von
Erblindung durch Altersstar, welche großenteils operativ geheilt zu werden pflegen, besonders
häusig sind. Aber selbst wenn man diese heilbaren Fälle in Abrechnung bringen könnte,
so erscheint das Zusammendrängen der Blinden auf das höhere und höchste Lebensalter,
wie es für alle Bundesstaaten nachweisbar ist, doch sehr auffallend, umsomehr, als in
diesen Altersklassen der Altersaufbau der Gesamtbevölkerung durchweg vergleichsweise niedrige
Ziffern an Lebenden aufweist.
Die sehr geringe Besetzung der Altersklasse bis zu 5 Jahren zeigt, daß die Blindgeborenen
nur einen mäßigen Bruchteil aller Blinden ausmachen können; zu berücksichtigen
bleibt dabei immerhin, daß die Feststellung des Gebrechens in der frühesten Kindheit selbst
für den Fachmann oft schwierig ist; die Ergebnisse der Volkszählung können daher für diese
Altersstufe nur als annähernd richtig gelten.
Wichtiger noch als die Kenntnis der Verteilung der vorhandenen Blinden nach ihrem
Alter wäre die genaue Feststellung des Lebensalters und Lebensjahres, in welchem die Erblindung
eingetreten ist; indessen läßt sich diefe Frage aus dem vorliegenden Volkszählungsmaterial
nicht beantworten. (Über die Erblindungsgefahr in den einzelnen
Lebensperioden vgl. v. Mayr und Magnus, a. a. O. S. 14 bezw. S. 234.)
Staatsangehörigkeit und Muttersprache der Blinden.
Bgl. hierzu die Tabelle B auf S. 298“ bis 328“ der Anlagen.
Staatsangehörigkeit. Von den 34 334 ortsanwesenden Blinden waren 34 136
Reichsangehörige und nur 198 oder 0,6 (von der Gesamtbevölkerung 1,4) Prozent Reichsausländer.
In 11 Bundesstaaten sowie in den preußischen Landesteilen Ostpreußen, Pommern
und Hohenzollern waren zur Zeit der Volkszählung ausländische Blinde überhaupt nicht
anwesend. Vergleichsweise viele solcher Blinden zählten Bayern, Sachsen und Elsaß-Lothringen,
ferner die Hansestädte Bremen und Hamburg und einige thüringische Reichs-