Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

I. Die Anstalt, in welcher die Postwerthzeichen hergestellt werden, übernimmt die Abstempelung 
von Postkarken mit dem Freimarkenstempel für das Publikum unter den bei jeder Postanstalt zu erfragenden 
näheren Bedingungen. 
Lul. Außer Kurs gesetzte Postwerthzeichen werden innerhalb der durch den Deutschen Reichs-Anzeiger 
und andere öffentliche Blätter bekannt zu machenden Frist bei den Postanstalten zum Nennwerth gegen 
gültige Postwerthzeichen umgetauscht. Nach Ablauf der Frist findet ein Umtausch nicht mehr statt. Die 
Reichs-Postverwaltung ist nicht verbunden, Postwerthzeichen baar einzulösen. 
IV. Die Verwendung der aus gestempelten Postanweisungsformularen und Postkarten ausgeschnittenen 
Frankostempel zur Frankirung von Postsendungen ist nicht zulässig. 
Zum Umtausch in den Händen des Publikums unbrauchbar gewordener Postwerthzeichen (Frei- 
marken, gestempelter Postanweisungsformulare und Postkarten) ist die Postverwaltung nicht verpflichtet. 
Die vorstehende Abänderung tritt sofort in Kraft. 
Berlin, den 5. März 1891. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: von Stephan. 
  
5. Marine und Schiffahrt. 
Die im Reichsamt des Innern als Anhang zum internationalen Signalbuche herausgegebene „Amtliche 
Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handelsmarine mit ihren Unterscheidungssignalen für 1891“ 
ist in dem Verlage der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin erschienen. 
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung, sowie den Wieder- 
verkäufern zum Preise von 1,00 „ für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im 
Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 1,60 J& für das Exemplar zu beziehen. 
  
6GC. Polizei-Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
* Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Daum 
S NN Grund Ausweisung zusnel 
* der Ausgewiesenen. der Bestrasung. beschlossen hat. bnschlusleg 
— 
1. 2. l 3. 4. . 6. 
  
  
  
  
  
a) Auf Grund des §5. 39 des Strafgesetzbuchs: 
geboren im Jahre 1840, ortsangehörig Diebstahl (1 Jahr- Königlich preußischer Re.4. Februar 
zu Tzionschen, Kr. Slupzy, Russisch. Zuchthaus laut Er. gierungspräsdent zu v. J. 
9 
1. Marianna Gruszka, 
get. Matuszewöska, 
  
agelöhnerfrau, Polen, kenntniß vom 12. De. Bromberg, 
» zember 1889), 
2. Andreas Marszal- geboren im Jahre 1863 zu Skolsko, Diebstahl (1 Jahr derselbe, 15. April 
kowski, Arbeiter, Kreis Slupca, Russisch-Polen, orts= 6 Monate Zuchthaus v. J. 
angehörig zu Naprussewo, ebendaselbst, laut Erkenntniß vom 
25. Juli 1889),
	        
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